Pharmazeutische Zeitung online
Vareniclin

Champix wieder verfügbar

Nachdem das Unternehmen Pfizer den Vertrieb ab Sommer 2021 vorübergehend eingestellt hatte, ist das verschreibungspflichtige Arzneimittel Champix® mit dem Wirkstoff Vareniclin nach Herstellerangaben wieder verfügbar. 
PTA-Forum
03.04.2025  14:30 Uhr

Vareniclin ist neben der Nikotinersatztherapie eine der verschreibungspflichtigen Optionen zur Raucherentwöhnung bei Erwachsenen. Es handelt sich um einen partiellen Agonisten am nikotinischen Acetylcholin-Rezeptor. Unter der Therapie wird der für das Suchtverhalten relevante Neurotransmitter Dopamin weiterhin freigesetzt, allerdings in geringerem Maße als durch Nikotin. Dies kann laut Fachinformation Symptome des Verlangens und des Entzugs mindern. Vareniclin zeigt in Gegenwart von Nikotin außerdem antagonistische Wirkungen und blockiert die Bindungsstelle für Nikotin. Dadurch ist Rauchen unter Vareniclin weniger befriedigend.

Nachdem im Sommer 2021 Nitrosamin-Verunreinigungen (N-Nitroso-Vareniclin) oberhalb der auf EU-Ebene festgelegten Grenzwerte in Champix-Chargen gefunden worden waren, hatte das Unternehmen den Vertrieb pausiert, um weitere Tests durchzuführen. Laut Rote-Hand-Briefen vom 15. Juli und 30. September 2021 bestand kein unmittelbares Risiko für die Patienten, die Vareniclin einnahmen. Der Rückruf und die Vertriebspause haben seitdem zu Versorgungsengpässen geführt. Allerdings war und ist Vareniclin auch von dem Hersteller Ratiopharm verfügbar.

Nun hat Hersteller Pfizer in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass Champix seit dem 1. April 2025 wieder verfügbar sei, sowohl als Starterpackung (0,5/1mg) als auch als Folgepackung (1 mg) mit jeweils 14 und 28 Tagesdosen. Nach einer einwöchigen Titrationsphase nehmen Patienten in der Regel zweimal täglich eine Filmtablette mit 1 mg Vareniclin. Die Behandlung wird je nach patientenindividueller Situation laut Fachinformation für 12 bis 24 Wochen fortgeführt.

Erstattungsfähigkeit noch in Arbeit

Aktuell sind Nikotin, Bupropion, Vareniclin und Cytisin zur medikamentösen Raucherentwöhnung zugelassen. Die Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen, da sie als »Lifestyle-Arzneimittel« eingestuft sind. Laut einer gesetzlichen Regelung aus dem Jahr 2021 haben schwer abhängige Raucher aber Anspruch auf die Erstattung von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung – im Rahmen evidenzbasierter Programme. Dafür muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Voraussetzungen näher definieren. 

Den Nutzen der zugelassenen medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten zum Rauchstopp hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bereits im Auftrag des G-BA bewertet. Das Institut sah hierbei Nikotin und Vareniclin vorne. Beide hätten deutliche Vorteile im Vergleich zu keiner medikamentösen Therapie. Zwar gebe es auch Nachteile, etwa Nebenwirkungen wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Fatigue, Übelkeit oder Hautreizungen, insgesamt überwögen aber die Vorteile des Rauchstopps.

Bei Bupropion und Cytisin, den beiden anderen geprüften Wirkstoffen, fehlten dagegen Daten, auch weil diese von den Herstellern nicht übermittelt wurden. Zu deren Nutzen ist laut IQWiG daher keine Aussage möglich.

Nach eigenen Angaben wird der G-BA noch in diesem Jahr festlegen, »welche Arzneimittel zur Tabakentwöhnung verordnet werden können und unter welchen Voraussetzungen das im Rahmen von Programmen zur Tabakentwöhnung erfolgen kann«. Ein Stellungnahmeverfahren hierzu wurde im November 2024 eingeleitet.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa