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Alexander Krauß

CDU-Politiker will PTA Vertretungen ermöglichen

Angesichts einer zunehmenden Fachkräfte-Abwanderung in die Pharmaindustrie und eines wachsenden Durchschnittsalters der Apothekeninhaber steht der Vor-Ort-Apothekenmarkt vor einem Personalproblem. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß schlägt nun vor, dass PTA Apotheker vertreten können sollten. Klar ist aber: Das wirft rechtliche Fragen auf.
Benjamin Rohrer
19.08.2021  13:46 Uhr

Einer ABDA-Analyse zufolge stehen die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland vor einem riesigen Personalproblem: Erst vor wenigen Monaten hatte die PZ über eine ABDA-Analyse berichtet, nach der in den kommenden Jahren ein Mangel von bis zu 10.000 unbesetzten Apothekerstellen entstehen könnte. Denn: Immer mehr Jungapprobierte wandern in Richtung Industrie oder Kliniken ab. Gleichzeitig wird der Versorgungsbedarf höher, immer mehr Apotheker arbeiten in Teilzeit und das Durchschnittsalter der Inhaber wächst kontinuierlich.

In einer Pressemitteilung meldete sich am heutigen Donnerstag der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß aus Sachsen zu dieser Thematik zu Wort. Demnach sollten Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) »kurzfristige Vertretungen eines Apothekers« übernehmen können, fordert Krauß. Wörtlich erklärte der Gesundheitsexperte: »Angesichts des sich verschärfenden Personalengpasses in den Apotheken sollten wir jetzt nach praktischen Lösungen suchen«.

Krauß: Nach 5 Jahren Berufserfahrung sollen Vertretungen möglich sein

Konkret schwebt dem CDU-Politiker vor, dass PTA nach einer Mindest-Berufserfahrung von fünf Jahren »stundenweise einspringen« könnten. Krauß wörtlich: »Durch eine entsprechende Berufserfahrung haben PTA ein Gespür entwickelt, inwieweit sie den Kunden helfen können.« Möglich sei auch, die Vertretung an eine Weiterbildung zu knüpfen. Ganz unabhängig von solchen Umstellungen forderte Krauß aber auch die Bundesländer auf, für ausreichend Pharmazie-Studienplätze zu sorgen. »Wenn wir die pharmazeutische Versorgung auf hohem Niveau sichern wollen, dann geht das nur mit genügend Berufsnachwuchs«, erklärte der CDU-Politiker.

Dass PTA Apotheker vertreten, ist derzeit schlicht nicht gesetzlich vorgesehen. In Paragraph 3 der Apothekenbetriebsordnung sind die Grundaufgaben der PTA aufgeführt. Dort heißt es explizit, dass alle von PTA getätigten pharmazeutischen Tätigkeiten vom Apothekenleiter zu beaufsichtigen oder von diesem durch einen Apotheker beaufsichtigen zu lassen sind. In Paragraph 2 steht zudem, dass Apothekenleiter nur von einem Apotheker oder Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieur vertreten werden dürfen.  Und auch rechtlich würden sich Fragen stellen, sollten PTA Apotheker vertreten dürfen: Wer haftet beispielsweise für mögliche Fehler?

Allerdings steht jetzt schon fest, dass sich an den oben beschriebenen Regelungen bald einiges ändern wird. Denn nach dem Bundestagsbeschluss des PTA-Reformgesetzes stehen ab 2023 Kompetenzerweiterungen an, die dann automatisch in Kraft treten. Demnach entfällt die Beaufsichtigungspflicht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Unter anderem müssen PTA dafür eine mindestens »gute« Abschlussprüfung hingelegt haben und mindestens drei Jahre in Vollzeit angestellt gewesen sein. Klar ist aber auch: Bei diesen Lockerungen der Beaufsichtigungspflicht sind Vertretungen ausdrücklich nicht mitgenannt.

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