| Cornelia Dölger |
| 30.09.2025 12:00 Uhr |
Auch Verbraucherschützer sehen weiterhin Nachbesserungsbedarf. So forderte Lucas Auer, Gesundheitsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband, dass Patientinnen und Patienten mehr Kontrolle über ihre Daten haben müssten. Versicherte könnten bislang nicht im Detail steuern, wer welche Informationen sieht, so Auer. Abrechnungsdaten sollten standardmäßig nur für die Versicherten selbst einsehbar sein. Großen Informationsbedarf bei den Versicherten sieht der AOK-Bundesverband, stellt auf Grundlage einer Forsa-Umfrage gleichzeitig fest, dass ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger die verpflichtende ePA-Nutzung begrüße.
Apotheken müssen mit der verpflichtenden Einführung gegenüber dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) nachweisen, dass sie die ePA-Anwendungen nutzen, andernfalls droht eine Kürzung der TI-Pauschale. Der Nachweis ist innerhalb von drei Monaten nach Einführung zu erbringen, also bis spätestens 31. Dezember 2025.