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Start zum 1. Oktober

CCC noch nicht zufrieden mit ePA-Sicherheit 

Ab dem 1. Oktober ist die Nutzung der elektronischen Patientenakt (ePA) für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen verpflichtend. Der Chaos Computer Club ist noch nicht zufrieden mit dem Sicherheitsstandard, etwa bei der Zugriffsberechtigung. Apotheken müssen die Anwendung rechtzeitig nachweisen, andernfalls droht eine Kürzung der TI-Pauschale.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 30.09.2025  12:00 Uhr
Verbraucherschütze mahnen mehr Versichertenrechte an

Verbraucherschütze mahnen mehr Versichertenrechte an

Auch Verbraucherschützer sehen weiterhin Nachbesserungsbedarf. So forderte Lucas Auer, Gesundheitsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband, dass Patientinnen und Patienten mehr Kontrolle über ihre Daten haben müssten. Versicherte könnten bislang nicht im Detail steuern, wer welche Informationen sieht, so Auer. Abrechnungsdaten sollten standardmäßig nur für die Versicherten selbst einsehbar sein. Großen Informationsbedarf bei den Versicherten sieht der AOK-Bundesverband, stellt auf Grundlage einer Forsa-Umfrage gleichzeitig fest, dass ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger die verpflichtende ePA-Nutzung begrüße.

Apotheken müssen mit der verpflichtenden Einführung gegenüber dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) nachweisen, dass sie die ePA-Anwendungen nutzen, andernfalls droht eine Kürzung der TI-Pauschale. Der Nachweis ist innerhalb von drei Monaten nach Einführung zu erbringen, also bis spätestens 31. Dezember 2025. 

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