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MedCanG
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Cannabisverbände sehen Risiken im geplanten Versandverbot

Um Missbrauch zu begegnen, will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Zugang zu medizinischen Cannabisblüten erschweren. Die ABDA begrüßt die geplanten Verschärfungen. Cannabisanbieter laufen hingegen Sturm. Vor der Anhörung im Gesundheitsausschuss positionieren sich die Cannabisverbände.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 14.01.2026  10:12 Uhr

Zentral im novellierten Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) sind das Verbot der Onlineverschreibung und des Versands. Einen solchen Einschnitt sehen die Cannabisverbände als ungerechtfertigt und warnen in einer gemeinsamen Presseerklärung vor den Folgen. Das Verbändebündnis aus Ärzteschaft, Apotheken, Industrie sowie Patienten und Patientinnen fordert eine »zeitgemäße Regulierung statt Rückschritt bei Telemedizin und Versand«.

Fehlentwicklungen müssten unterbunden werden, gleichzeitig dürften etablierte Versorgungswege nicht blockiert werden. Eine Überarbeitung des MedCanG müsse »sinnvoll« sein. Christiane Neubaur, Geschäftsführerin  des Verbands der Cannabis-versorgenden  Apotheken (VCA), betonte, ein Versandhandelsverbot gefährde die Versorgung von Cannabispatienten; es treffe auch Apotheken mit Versandhandelserlaubnis, die die Versorgung der Cannabispatienten übernommen hätten.

Aus Sicht der Patientinnen und Patienten schade ein pauschales Versandverbot von Cannabisblüten den Menschen, die gerade auf diese Medikation angewiesen seien, so Daniela Joachim vom Bund deutscher Cannabispatienten (BDCan). Es löse obendrein die Problematik des möglichen Missbrauchs nicht, denn Freizeitkonsumierende könnten »zum Missbrauch einfach auf andere Darreichungsformen ausweichen«.

Patientenverband: Werbung verbieten

Die Politik müsse vielmehr das Problem der »offensiven und dauerhaften illegalen Werbung für Medizinalcannabis an Laien« angehen. Vor Ausweichmanövern der Cannabisanbieter warnt auch die ABDA und plädiert in einer aktuellen Stellungnahme zum MedCanG dafür, das Verbot auf Cannabisextrakte auszuweiten.

Den geplanten verpflichtenden Arztkontakt bei der Verschreibung hält der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) für richtig, weist aber darauf hin, dass ein solcher auch per Telemedizin gestattet sein müsste. Es brauche differenzierte regulatorische Vorgaben für die Nutzung von Videosprechstunden, forderte die BPC-Vorstandsvorsitzende Antonia Menzel.

Auf mehr Kosten und Aufwand, die durch die Verschärfungen entstünden, zielt die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) ab. Etwa müssten Apothekenteams nach der Lesart mehr beraten, zudem gebe es mit den Verschärfungen auch höhere Kosten für Bürgerinnen und Bürger. »Für viele würde es teurer und aufwendiger«, so der ACM-Vorstandsvorsitzende Franjo Grotenhermen.

Cannabiswirtschaft: Besser Zugänge zu Genusscannabis

Für die Cannabiswirtschaft spielt auch der Freizeitkonsum eine Rolle – zu diesem müsse im Zuge der Diskussion um Medizinalcannabis der Zugang erleichtert werden, fordert Dirk Heitepriem, Präsident des Branchenverbands Cannabiswirtschaft (BvCW). Dass hier offenbar Bedarf bestehe, zeige die Diskussion um den Missbrauchsverdacht bei medizinischem Cannabis. Es benötige »niederschwellige Zugänge zu qualitätsgesichertem und kontrolliertem Cannabis«. Entsprechende Modellprojekte müssten umgesetzt werden.

Um Missbrauch zu begegnen, halte der bestehende Rechtsrahmen bereits ausreichend Instrument vor, so die Verbände. Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz, Berufsrecht, Arzneimittel- und Apothekenrecht sowie EU-Recht könnten geahndet werden, es mangele an der konsequenten Durchsetzung.  

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