| Cornelia Dölger |
| 13.01.2026 15:28 Uhr |
Genau dies plant die Bundesregierung, bekam dafür aber von vornherein von Kritikern entgegengehalten, dass solche Verschärfungen am Ende die Versorgung von Cannabispatienten verschlechtern könnten. Ein Versandverbot werde »zu deutlichen Preissteigerungen, schlechterer Verfügbarkeit und mehr Aufwand bei der Versorgung« führen, befürchtete etwa der Deutsche Hanfverband (DHV). Auch die Sprecherin der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, zeigte sich skeptisch und argumentierte, dass die digitale Versorgung insbesondere für chronisch Kranke sowie in unterversorgten Gegenden eine wichtige Rolle spiele.
Douglas widerspricht der Kritik. Die Praktiken solcher Anbieter »haben nichts mit einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung zu tun«, so der Rechtsanwalt. »Vielmehr werden aggressive Werbemethoden eingesetzt, um insbesondere jüngere Zielgruppen anzusprechen und zur Bestellung potenziell gefährdender Stoffe zu verleiten.«
Bloomwell und ähnliche Anbieter seien offenkundig keine telemedizinischen Angebote, sondern »reine Arzneimittelabgabeplattformen«, so Douglas. Die medizinische Behandlung stelle für sie »lediglich ein notwendiges Übel« dar, dies werde durch das Verschenken ärztlicher Leistungen deutlich. Die Politik müsse erkennen, dass die Plattformen allein an »Absatz um jeden Preis« interessiert seien, »ein verantwortungsvoller Umgang mit Medizinalcannabis« sei hingegen nicht deren Ziel.