Cannabisblüten-Prüfung wird einfacher |
Cannabisblüten müssen in der Apotheke makroskopisch und per DC auf Identität geprüft werden. Dafür gibt es verschiedene Verfahren. / Foto: Imago/Torsten Leukert
Die Alternative Identifizierung in DAC/NRF wird in regelmäßigen Abständen geprüft. Beim Überarbeiten einer Methode werden namensähnliche Stoffe verglichen, aber auch, ob ganze Stoffgruppen ausreichend voneinander unterschieden werden können. Für die Aktualisierung 2024/1 hat DAC/NRF die Gruppe der ätherischen Öle untersucht und sich auch Cannabis noch einmal vorgenommen.
Für Cannabisblüten wurden die Alternative Identifizierung und der Farbteil überarbeitet. Cannabisblüten müssen zur Herstellung der Untersuchungslösung nicht mehr aufwendig zwei Stunden erhitzt werden, sondern werden nur noch fünf Minuten ausgeschüttelt. Das neue Fließmittelgemisch verzichtet auf Ether. Die neuen Laufweitenmarker werden nach dem Besprühen schneller entwickelt als bisher. Dadurch entfällt eine der häufigen Fehlerquellen.
Für »Eingestellte Cannabisextrakte« lieferte die Alternative Identifizierung bisher keine zufriedenstellende Lösung. Die neue Methode lässt sich nur auf Cannabisextrakte auf Basis von mittelkettigen Triglyzeriden anwenden. Dadurch können Extrakte mit Traubenkernöl oder Sesamöl nicht auf Identität geprüft werden. Da jedoch fast nur Extrakte auf Basis von mittelkettigen Triglyceriden am Markt zur Verfügung stehen, konnte durch den Ausschluss anderer Öle die Identitätsprüfung vereinfacht werden. DAC/NRF stellt auf Anfrage eine etwas aufwendigere Methode zur Verfügung, die die Identitätsprüfung von Extrakten unabhängig vom Trägeröl ermöglicht.
Mithilfe einer einfachen Dünnschichtchromatografie können einzelne ätherische Öle auf Identität geprüft werden. Erste Ergebnisse finden sich nun in folgenden Alternativen Identifizierung wieder: Cassiaöl, Cineol, Citronellöl, Citronenöl, Kiefernnadelöl, Korianderöl, Krauseminzöl und Kümmelöl. Im Farbteil werden zur Ansicht solche Dünnschichtchromatogramme gezeigt.