Cannabis-Versandverbot »nicht im Sinne der Apotheken« |
Cornelia Dölger |
09.10.2025 13:30 Uhr |
Die Bundesregierung will den Onlinehandel mit Medizinalcannabis einschränken. / © IMAGO/Smith
Gestern machte das Bundeskabinett den Weg für ein Verbot von Erwerb und Versand von Medizinalcannabis per Onlineverordnung frei. Die Ministerinnen und Minister einigten sich dafür auf entsprechende Änderungen am Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Schon im Sommer hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Änderungen angekündigt. Mit dem Verbot soll Missbrauch begegnet werden.
Bei diesem Ziel gehe er klar mit, ließ der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) heute in einer Reaktion auf den Kabinettsbeschluss verlauten. Das Anliegen sei »nachvollziehbar und grundsätzlich unterstützenswert«. Er wertet das geplante Verbot aber als einen falschen Schritt; es schieße über das Ziel hinaus. Im Fokus der Maßnahmen müssten vielmehr wegen der Verordnungspraxis umstrittene Plattformen sowie »teils dubiose Versandeinrichtungen« stehen.
Der Verband sieht in einem Verbot seine eigenen Ansprüche nicht berücksichtigt. Denn die Mitglieder des BVDVA stünden seit mehr als 21 Jahren »für rechtssicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversandhandel in Deutschland«. Den Versand mit Hinweis auf die Patientensicherheit untersagen zu wollen, suggeriere, »dass die Beratung und die Expertise im Versand grundsätzlich mangelhaft« seien, meint der BVDVA-Vorsitzende Heinrich Meyer. Das Gegenteil sei aber der Fall, denn in Deutschland zugelassene Versandapotheken verfügten über umfängliche Beratungskompetenz und Know-how für fach- und sachgerechten Versand.
Meyer, der auch Inhaber der Versandapotheke Sanicare aus Bad Laer ist, setzt auf das anstehende parlamentarische Verfahren und hofft, dass das Verbot in dessen Verlauf zurückgenommen wird. »Alles andere wäre nicht nur eine Diskriminierung des Arzneimittelversandhandels, sondern auch eine ungerechtfertigte Gängelung der Patientinnen und Patienten, die in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt werden.« Mithin sei das Verbot »nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten, nicht im Sinne der Apotheken und kann auch nicht im Sinne der Politik sein«.
Wie berechtigt die Erwartungen sind, wird sich zeigen. Dass man sich zum verschärften Umgang mit Medizinalcannabis innerhalb der schwarz-roten Koalition nicht wirklich einig ist, zeichnet sich bereits seit Vorstellung des Referentenentwurfs im Juni ab. Etwa kündigte die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge bereits im August an, dass die SPD die Pläne in der aktuellen Fassung »in keinem Fall« mittragen werde, Die Sprecherin der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion setzt wie der BVDVA auf das parlamentarische Verfahren und verwies bereits auf das »Struck’sche Gesetz«, wonach kein Gesetzentwurf die Ausschussberatung so verlässt, wie er hineingegeben wurde. Bis der Bundestag ein mögliches Gesetz verabschiede, seien also noch viele Verhandlungsschritte nötig.