| Lukas Brockfeld |
| 16.12.2025 09:00 Uhr |
Die Bundesregierung möchte die Verschreibung und den Versand von medizinischem Cannabis einschränken. / © Getty Images/Emilija Manevska
Da es trotz der Cannabis-Teillegalisierung im Jahr 2024 kaum legales Cannabis auf dem deutschen Markt gibt, greifen viele Konsumentinnen und Konsumenten auf Medizinalcannabis zurück. Im Internet gibt es zahlreiche Plattformen, die Cannabis samt Rezept für Selbstzahler anbieten. Für eine Verschreibung ist meist nur das Ausfüllen eines Fragebogens nötig, in dem die Käufer beispielsweise angeben, an Schlafstörungen zu leiden.
Gesundheitsministerin Nina Warken möchte diese Praxis unterbinden und plant daher eine Verschärfung des Medizinal-Cannabisgesetzes. Künftig soll Cannabis nur noch nach einem persönlichen Kontakt mit einem Arzt verschrieben werden. Der Versand von Cannabisblüten soll nach dem Willen der Ministerin grundsätzlich verboten sein.
Die geplante Gesetzesänderung ist umstritten. Doch die auf Cannabis spezialisierte Berliner Apothekerin Melanie Dolfen unterstützt sie ausdrücklich. In einer ausführlichen Pressemitteilung warnt die Approbierte vor der »Propaganda der Cannabis-Industrie« und erklärt, dass die Gesetzesverschärfung notwendig sei, damit sich Medizinalcannabis als seriöses Arzneimittel durchsetzen kann.
Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) widerspricht jedoch dieser Einschätzung. »Viele Patient:innen nutzen telemedizinische Verschreibungen, weil zahlreiche niedergelassene Ärzt:innen bei der Medizinalcannabis-Therapie unter anderem aus Sorge vor Regressforderungen zurückhaltend sind und die Krankenkassen Anträge zur Prüfung einer Kostenübernahme häufig ablehnen«, schreibt der BPC. Diese Situation werde noch durch den Ärztemangel, insbesondere im ländlichen Raum, verschärft.
Nach Einschätzung des BPC werden Praxen und Krankenkassen durch die jetzige Verschreibungspraxis entlastet. »Das gegenwärtig vom Gesetzgeber vorgesehene verpflichtende persönliche Arzt-Patienten-Gespräch würde dagegen angesichts vieler bereits überlasteter Praxen Wartezeiten verlängern und verfügbare Termine weiter limitieren, obwohl die tatsächliche persönliche Ärzt:innen-Patient:innen-Interaktion in der Regel ohnehin nur wenige Minuten dauert«, heißt es in der Stellungnahme.
Das geplante Versandverbot für Medizinalcannabisblüten werde laut dem BPC deutsche Vor-Ort-Apotheken mit Versandhandelserlaubnis treffen, da der Versand von Medizinalcannabisblüten bereits heute ausschließlich durch heimische Apotheken und nicht durch Apotheken aus dem EU-Ausland durchgeführt werde. »Mehrere hundert kleine und mittelständische Apotheken mit Versandhandelserlaubnis sind durch die geplanten Änderungen in ihrer Existenz bedroht. Mit einem pauschalen Versandverbot wäre die Abgabe sogar restriktiver als die frühere BtMG-Regelung, als der Versand nicht grundsätzlich verboten war«, schreibt der Verband.
Das Versandverbot stelle zudem eine »sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung« gegenüber anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit vergleichbarem Risiko dar. Der BPD fordert daher eine »eine medizinisch verantwortungsvolle sowie verlässliche Versorgung«, zu der auch Telemedizinplattformen, auf denen Ärztinnen und Ärzte per Video Cannabis verschreiben können, sowie der Versandhandel gehören.