Cannabis stellt Koalition auf die Probe |
Cornelia Dölger |
09.09.2025 16:16 Uhr |
Über das geplante Versandverbot von Cannabisblüten dürfte es in der Koalition einigen Klärungsbedarf geben. / © IMAGO/Rainer Weisflog
Im Juli hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen Referentenentwurf vorgelegt, der dem Handel mit Cannabisblüten das Wasser abgraben soll. Verschreibung und Abgabe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken sollen laut »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes« (MedCanG) strenger reguliert werden. Erstverschreibung von Cannabisblüten soll es nur nach einem persönlichen Arztkontakt geben, auch für Folgeverschreibungen soll mindestens einmal innerhalb der letzten vier Quartale ein persönlicher Arztkontakt erforderlich sein. Verboten wird laut den Plänen der Versand für medizinische Cannabisblüten.
Anlass für den Schritt war, dass in der zweiten Jahreshälfte 2024 Importzahlen von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken emporgeschnellt waren. Mit dem Cannabisgesetz (CanG) wurde im April 2024 auch der medizinische Gebrauch von Cannabis im MedCanG neu geregelt. Seitdem wird Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft, weshalb Cannabis ohne Betäubungsmittelrezept verordnet werden kann. Auch Onlineverschreibungen sind seitdem möglich.
Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 seien die Zahlen um 170 Prozent gestiegen, meldete das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Hinauf gingen im selben Zeitraum auch die Verordnungen von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu Lasten der Krankenkassen, allerdings nur um 9 Prozent. Es liegt also nahe, dass es sich um Privatverschreibungen an Selbstzahler handelt.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht hier eine Missbrauchsgefahr und will dem offenbar florierenden Geschäft einen Riegel vorschieben. Das Kabinett soll sich demnächst mit den Plänen befassen. In der vergangenen Woche kursierte der morgige 10. September als Beratungstermin. Ein BMG-Sprecher ließ die PZ aber heute wissen, dass das MedCanG morgen nicht besprochen werde. Der Referentenentwurf befinde sich weiter in der Ressortabstimmung. Ein konkreter Kabinettstermin sei noch nicht bekannt.
Für Union und SPD kann der Entwurf jedenfalls neuen Zündstoff bergen. Gerade erst hatten die Fraktionsspitzen bei einer Art Gruppentherapie in Würzburg Gemeinsamkeiten beschworen und Vertrauen gefestigt – am Cannabis aber scheiden sich die Geister.
Dass die SPD die Pläne in der aktuellen Fassung »in keinem Fall« mittragen werde, hatte die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge bereits im August angekündigt. Die Sprecherin der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion verwies auf der Plattform abgeordentenwatch.de darauf, dass in der vergangenen Legislatur ein »Paradigmenwechsel« in der Drogenpolitik vorgenommen worden sei.
Cannabis sei entkriminalisiert und der Zugang zu Medizinalcannabis für Patientinnen und Patienten vereinfacht worden. Für die SPD sei zentral, »dass eine verlässliche, wohnortnahe und barrierefreie Versorgung sichergestellt ist«. Die digitale Versorgung spiele insbesondere für chronisch Kranke sowie in unterversorgten Gegenden eine wichtige Rolle.
Es gelte daher, »eine Lösung zu erarbeiten, mit der Medizinalcannabis weiterhin gut für alle Patientinnen, die es benötigen, zugänglich ist und gleichzeitig Patient*innenschutz gewährleistet wird«. Nach einem Beschluss im Kabinett werde ein möglicher Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet und in den zuständigen Fachausschüssen beraten. Und hier gelte das »Struck’sche Gesetz«, wonach kein Gesetzentwurf die Ausschussberatung so verlässt, wie er hineingegeben wurde. Bis der Bundestag ein mögliches Gesetz verabschiede, seien also noch viele Verhandlungsschritte nötig.