Verboten bleibe das Dealen mit Cannabis, teilten die Ampel-Partner mit. Insbesondere die Abgabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche werde rigoros verfolgt und bestraft. Geklärt wird noch die Frage Cannabis und Autofahren. Das Bundesverkehrsministerium soll dafür bis Ende März einen THC-Grenzwert vorgeschlagen. THC ist der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist. Das bisherige absolute Verbot, unter dem Einfluss von Cannabis Auto zu fahren, solle durch eine Regelung ersetzt werden, die – wie die 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol – einen Grenzwert für THC im Blut festlege, hieß es.