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Viele Fallstricke

Cannabis, das Sorgenkind der Rezeptur

Blüten, Extrakte, Fertigarzneimittel: Die Fülle von Cannabisprodukten, die Ärzte ihren Patienten verordnen können, ist groß. Vor allem beim Einsatz von Rezepturen gibt es dabei einiges zu beachten, wie in der Pharmaworld bei der Expopharm deutlich wurde.
Annette Rößler
15.09.2022  19:00 Uhr
»Lästiger« Verweis auf unbefriedigende Datenlage

»Lästiger« Verweis auf unbefriedigende Datenlage

Dingermann bezeichnete das bereits häufig gehörte Argument, dass mehr Daten benötigt werden, als lästig. Es sei zudem eine Art Ausrede. Er könne verstehen, dass kein einzelner Hersteller ein Interesse daran habe, eine klinische Studie zu machen, weil bei Cannabis als nicht patentierbarem Naturprodukt keine Aussicht auf einen Return of Investment bestehe. »Aber warum schließen sich nicht mehrere Hersteller zusammen und sagen: Wir wollen dieses Problem endlich gelöst haben und gehen es konsortial an.« Beispielsweise mithilfe eines Registers, in das alle Patienten verpflichtend eingetragen werden müssten, ließen sich solche Daten generieren.

Dies bezeichnete Neye allerdings als »dickes Brett, das Sie da bohren wollen«. Möglicherweise könne man sich dem annähern über Studien zu einzelnen Indikationen, wie etwa jetzt eine vom Hersteller Cannamedical mit Schmerzpatienten gestartet sei. Im Sinne der Patienten ist jedenfalls zu wünschen, dass die Datenlage bald überzeugend genug ist, um den Zugang zu Cannabis als Medizin für alle, die es benötigen, problemlos zu ermöglichen.

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