© BVpta e.V. / ABDA
Im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sind derzeit Modellprojekte vorgesehen, nach denen PTA die Apothekenleitung unter bestimmten Bedingungen vorübergehend vertreten können. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihre ursprünglichen Pläne zwar deutlich abgeschwächt, ganz loslassen will sie die Idee der PTA-Vertretung aber nicht.
Genau das aber fordern die beiden Berufsverbände in einer gemeinsamen Erklärung. ABDA und BVpta arbeiten demnach gemeinsam an einem Konzept zur Weiterentwicklung des PTA-Berufs. Dies könnte neue Aufgaben bei den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) oder als Praxisanleitende für PTA-Auszubildende beinhalten.
Die Weiterqualifizierung soll PTA neue berufliche Entwicklungsperspektiven eröffnen. Auch der Zugang zum Pharmaziestudium soll auf diese Weise erleichtert werden. Zudem fordern die Verbände verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen für die PTA-Ausbildung.
»PTA sind für öffentliche Apotheken unverzichtbar«, so ABDA-Präsident Thomas Preis. Er freue sich, dass auch der BVpta keine Notwendigkeit für eine PTA-Vertretung sieht. »Diese Vertretungsregelung lehnen wir gemeinsam im Schulterschluss ab. Wir sind uns auch einig, dass die Erhöhung des Fixums und regelmäßige, faire Verhandlungen der Apothekenhonorierung zu einer besseren Vergütung von PTA und anderen Fachkräften in Apotheken beitragen«, so Preis.
Die BVpta-Vorsitzende Anja Zierath: »›Vertreten‹ zu dürfen war nie unser eigentliches, alleiniges Ziel. Uns geht es darum, echte Entwicklungsmöglichkeiten für PTA zu schaffen.« Die Bedenken der Apothekerschaft hinsichtlich der Wahrung des Fremdbesitzverbotes nehme der Verband ernst.
Zierath setzt auf gemeinsame Lösungen für die Weiterentwicklung des PTA-Berufs. Mit der Einführung einer bundesweit einheitlichen Weiterqualifikation für PTA sollen zukünftig neue Perspektiven geschaffen werden. »Wichtig bei alldem ist uns, dass sich eine neue Qualifikation auch in der Vergütung widerspiegeln muss.«