Pharmazeutische Zeitung online
E-Rezept

BVMed befürchtet Wettbewerbsverzerrung

Das E-Rezept sollte auch für Hilfsmittel und Homecare-Leistungserbringer gelten. Das fordert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Außerdem sollte der Patient mitentscheiden dürfen, welchen Leistungserbringer er wählt.
Jennifer Evans
14.01.2019  14:04 Uhr

Grundsätzlich begrüßt der BVMed zwar digitale Verordnungen – allerdings sollten künftig auch Homecare-Leistungserbringer E-Rezepte in Empfang nehmen dürfen. Zudem fordert der Verband, dass auch Hilfsmittel elektronisch verordnet werden können.

Der BVMed hat Sorge, dass es bei den derzeit im GSAV-Entwurf vorgesehen Regelungen zum E-Rezept zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Das Gesetz sieht vor, neben apothekenpflichtigen Präparaten auch nicht apothekenpflichtige Produkte wie etwa Verbandsmittel oder Blutzuckerteststreifen digital abrechnen zu können. Letztere kämen aber nicht ausschließlich aus der Apotheke, sondern beispielsweise auch von Homecare-Unternehmen, kritisiert BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt. Das Gleiche gelte für den nicht apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarf.

Als kritisch sieht der Verband, dass Apotheker per Berufsausweis einen Zugriff auf die Telematikinfrastruktur und das E-Rezept haben, andere Leistungserbringer aber nicht. Um einer Ungleichbehandlung vorzubeugen, fordert der Verband, dass eine entsprechende Autorisierung für eine elektronische Verordnung losgelöst vom elektronischen Heilberufsausweis erfolgen sollte. Beispielweise könnte der Patient sich auf sein Patientenwahlrecht berufen und das E-Rezept an einen Leistungserbringer seiner Wahl übermitteln. Nach Einschätzung des BVMed ist dieses Vorgehen technisch sogar ohne Heilberufsausweis zu lösen.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
E-Rezept

Mehr von Avoxa