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Kritik am Apotheken-Reformpaket

BVDAK pocht auf Gleichpreisigkeit

Dass für Rx-Medikamente keine einheitlichen Preise gelten, ist für den Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) nicht akzeptabel. In einer Stellungnahme wird nun Kritik an den Reformplänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) laut. Der Verband fordert faire Alternativen für die Apotheken vor Ort.
Jennifer Evans
15.01.2019  13:22 Uhr

Der BVDAK kann nicht nachvollziehbar, warum Präsenzapotheken in Deutschland nun gesetzlich benachteiligt werden sollen.  Schließlich sorgten sie hierzulande für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung. Besonders Spahns Vorschlag, dass ausländische Versender künftig gesetzlich legitimiert Boni auf Rx-Rezepte geben dürfen, ist dem Verband ein Dorn im Auge. Nicht nur wirft dieser Vorschlag aus Sicht des BVDAK rechtliche Fragen auf, sondern er bedeutet auch das Ende des Solidarprinzips in der Gesundheitsversorgung. Es sei ein falsches Signal, wenn  »derjenige, der krank ist und der die Solidargemeinschaft für seine komplette Versorgung in Anspruch nehmen darf, hierfür zusätzlich noch eine individuelle Belohnung« erhält. 

Der Gesundheitsminister plant eine Boni-Deckelung von 2,50 Euro pro abgegebener Packung für Versandapotheken aus dem Ausland. Diese Grenze soll in Zukunft aber dann reduziert werden können, wenn der Marktanteil der Versender im Rx-Markt 5 Prozent übersteigt. Der Verband hält diese Beschränkung allerdings für willkürlich und zu kurzfristig gedacht.

Der BVDAK fordert die Politik auf, das Solidarprinzip nicht zu gefährden und sich mit Alternativen auseinanderzusetzen, um »die nationale Souveränität bei der Organisation und Ausgestaltung des Gesundheitssystems zu wahren«, heißt es in der Stellungnahme. Eine Alternative wäre dem Verband zufolge etwa das Rx-Versandverbot oder die Verankerung des Preisrechts im Sozialgesetzbuch V ohne zugleich Boni zu ermöglichen.

Sorge hat der BVDAK außerdem, dass Patientendaten bei ausländischen Versendern womöglich nicht in sicheren Händen sind. Schließlich gebe es etwa in den Niederlanden kein Fremdbesitzverbot. So könnten sensible Daten von Gesellschaftern verwendet werden oder pharmazeutische Unternehmen und Ärzte von der Abgabe profitieren, heißt es. In Deutschland hingegen muss der Betreiber einer Offizin immer auch ein Apotheker sein. So steht er als Heilberufler selbst in der Verantwortung. Dieses Prinzip garantiert hierzulande eine unabhängige Versorgung mit Medikamenten.

Für ungerecht hält der Verband zudem, dass die Politik bei einem so hohen Gut wie Arzneimitteln die Gleichpreisigkeit aufgibt, während im Buchmarkt fraktionsübergreifend an der Preisbindung festgehalten wird.

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