Ein geschlossenes Auftreten sei entscheidend, um die »existentiellen Interessen« des Berufsstands sichtbar zu machen, so der BVDAK-Vorsitzende Stefan Hartmann. / © BVDAK
Man unterstütze den ABDA-Beschluss von Ende Februar ausdrücklich und rufe alle Apotheken dazu auf, sich an den Protestmaßnahmen zu beteiligen, heißt es in einer BVDAK-Mitteilung. Auch wenn eine Honoraranpassung womöglich erst mit der begleitenden Rechtsverordnung umgesetzt werde, sei es jetzt notwendig, »unmissverständlich« klarzumachen, wie stark der Druck auf die flächendeckende Arzneimittelversorgung geworden sei.
Der BVDAK-Vorsitzende Stefan Hartmann betonte, ein ganztägiger bundesweiter Protesttag mit Apothekenschließungen sei das wirksamste Mittel, um die politischen Entscheidungsträger auf die Dringlichkeit der Forderungen aufmerksam zu machen. Ein geschlossenes Auftreten sei entscheidend, um die »existentiellen Interessen« des Berufsstands sichtbar zu machen.
Der Verband fordert alle Apothekeninhaberinnen und -inhaber auf, sich bei ihren Landesverbänden über konkrete Möglichkeiten der Teilnahme zu informieren. Auch wenn es keine generelle Befreiung von der Dienstbereitschaft gebe, sollten Apotheken prüfen, welche rechtlichen Optionen in ihrem Bundesland bestehen.
Mit Blick auf aktuelle Hinweise verweist der BVDAK zudem auf Informationen der Landesapothekerkammer in Baden-Württemberg, aus denen sich ebenfalls Möglichkeiten zur Teilnahme an den Protesten ergeben.
Hartmann unterstreicht, dass die Honorarforderungen noch während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens unmissverständlich vertreten werden müssten. Die geplante Apothekenreform könne nur gelingen, wenn sie von einer Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung begleitet werde. Ohne eine solche Reform sei die sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung langfristig nicht mehr gewährleistet.