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Entbudgetierung für Hausärzte

Bundestag beschließt Lauterbachs GVSG

Der Bundestag hat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beschlossen. Damit werden die Budgets für Hausärzte abgeschafft und Jahrespauschalen in der Honorierung eingeführt. Für die Apotheken relevant ist außerdem eine Regelung zur Wundversorgung.
AutorAlexander Müller
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Datum 31.01.2025  08:38 Uhr

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in einer abgespeckten Version mit den Stimmen der ehemaligen Ampel-Koalition noch durch den Bundestag gebracht.

Damit wird für Hausärzte die Obergrenze bei der Vergütung aufgehoben, jede erbrachte Leistung soll künftig also auch bezahlt werden. So soll es für Hausärzte auch attraktiver werden, wieder mehr Patienten anzunehmen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) rechnet mit Mehrkosten im »unteren dreistelligen Millionenbetrag« für die Krankenkassen. Zwischen den Ärzteverbänden hatte es wegen einer möglicherweise drohenden Umverteilung Stress gegeben.

Außerdem sollen die Praxen künftig eine »Versorgungspauschale« für Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen und wenig Betreuungsbedarf erhalten. Das soll Einbestellungen in jedem Quartal nur aus Abrechnungsgründen vermeiden und größere Freiräume schaffen. Hausärzte können stattdessen eine bis zu einem Jahr umfassende Pauschale abrechnen. Eine extra »Vorhaltepauschale« können Praxen bekommen, die bestimmte Kriterien erfüllen – zu Haus- und Pflegeheimbesuchen oder »bedarfsgerechten« Sprechzeiten etwa abends.

Hausärzte könnten ihre Lotsenfunktion besser und mit weniger Bürokratie wahrnehmen, sagte Lauterbach. »Das senkt die Kosten, überflüssige Facharzttermine fallen weg.« Ende 2023 gab es laut Bundesarztregister 51.389 Hausärzte und damit 75 mehr als Ende 2022. Zehn Jahre zuvor waren es aber 52.262. Bei Hausärzten ist der Anteil der Über-60-Jährigen mit 37 Prozent besonders hoch.

Wundversorgung drin, Skonto nicht

Schon jetzt haben Frauen einen Anspruch auf eine Notfall-Verhütung mit einer »Pille danach« auf Kassenkosten, wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung gibt – allerdings bisher mit einer Altersbeschränkung bis zum 22. Geburtstag. Diese Altersgrenze ist jetzt abgeschafft.

Die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung wird bis Anfang Dezember 2025 verlängert. Damit will das BMG Rechtssicherheit rund um eine ausgelaufene Übergangsregelung im SGB V schaffen und räumt den betreffenden Akteurinnen und Akteuren – insbesondere dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und den Herstellern – mehr Zeit zur Durchführung der Beratungsverfahren ein. In den Apotheken hatte das Auslaufen einer Übergangsfrist Anfang Dezember kurzfristig für Chaos gesorgt. Mehrere Krankenkassen hatten aber zwischenzeitlich erklärt, in diesen Fällen nicht zu retaxieren, wenn weiterhin nach den alten Vorgaben abgegeben wird.

Die Apotheken hatten darauf gehofft, dass auch die Skonto-Frage noch mit dem GVSG geregelt werden könnte. Doch in einem Pressegespräch kurz vor der Bundestagssitzung erklärte Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, dass sich keine Einigung mit der FDP erzielen ließe. »Es war die Grundvorgabe vonseiten der FDP, dass es nur ein entkerntes GVSG und nicht mehr geben soll. Das sollte sich auf die Entbudgetierung der Hausärzte konzentrieren«, so Baehrens auf Nachfrage der PZ.

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