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Kleine Anfrage der CDU/CSU
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Bundesregierung wertet E-Rezept-Start als Erfolg

Das E-Rezept sorgt seit der verpflichtenden Einführung im Januar 2024 immer wieder für Ärger. Die CDU hat daher im Rahmen einer Kleinen Anfrage zwölf Fragen an die Bundesregierung gestellt. Jetzt liegen die Antworten vor. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 12.04.2024  16:28 Uhr

Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU wies in ihrer Anfrage auf die häufigen technischen Störungen in der Telematikinfrastruktur (TI) hin und fragte die Regierung, welche Maßnahmen zur Behebung der Probleme geplant seien. Die Bundesregierung stellte in ihrer Antwort klar: »Das E-Rezept ist erfolgreich in die verpflichtende Nutzung gestartet. Insgesamt wurden bisher über 133 Millionen E-Rezepte eingelöst und es werden täglich bis zu 2 Millionen E-Rezepte mehr. Gleichwohl gab es wie bei jeder Umstellung von Prozessen im Gesundheitswesen initiale Herausforderungen.« 

Aufgrund der »initialen Herausforderungen« musste das Gesundheitsministerium mehrfach handeln. So habe man beispielsweise den GKV-Spitzenverband, den Deutschen Apothekerverband (DAV) sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angeschrieben und diese gebeten, eine Lösung für die Probleme bei der Angabe der Berufsbezeichnungen zu finden und eine Friedenspflicht zu vereinbaren. Zusätzlich wurden diverse technische Maßnahmen vom Ministerium angestoßen. 

Außerdem erklärte die Regierung auf Nachfrage der Union, dass aktuell keine Fälle von Retaxationen in unmittelbarer Verbindung zum E-Rezept bekannt seien. Dennoch habe man die Krankenkassen zu einer Friedenspflicht aufgerufen um Retaxationen auszuschließen. Sollte eine einheitlichen Friedenspflicht nicht gelingen, werde man weitere Maßnahmen prüfen. 

Angeblich kein Mehraufwand in Praxen 

Die Union fragte auch nach dem »erheblichen Mehraufwand«, den das E-Rezept in Arztpraxen und Apotheken verursache. In der Antwort der Bundesregierung heißt es: »Es liegen keine Erkenntnisse über einen dauerhaften Mehraufwand für die Ärztinnen und Ärzte durch die Nutzung des E-Rezepts vor. In Verbindung mit einer Fernbehandlung oder Wiederholungsrezepten führt das E-Rezept zu einer Arbeitsentlastung.« Obwohl explizit danach gefragt wurde, äußerte sich die Regierung nicht zum Mehraufwand in den Apotheken. Und tatsächlich klingen die Einschätzungen aus den Praxen anders als vom BMG dargestellt.

Auch bei der Datensicherheit, die gerade aufgrund des neuen Card-Link-Verfahrens immer wieder angezweifelt wird, sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. »Die Datensicherheit der Patientinnen und Patienten ist beim E-Rezept gewährleistet. Alle Spezifikationen wurden im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erstellt.« Die Gematik überprüfe regelmäßig die Sicherheit des Betreibers des Fachdienstes des E-Rezeptes

Die Bundesregierung will das E-Rezept weiter ausbauen und hat die nächsten Schritte bereits im Sozialgesetzbuch festgelegt. Bald sollen auch Betäubungsmittel-Rezepte, Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen, Verordnungen von häuslicher Krankenpflege, Verordnungen von außerklinischer Intensivpflege, Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln sowie Verordnungen von Soziotherapie elektronisch erfolgen. 

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