Bundesregierung soll Apotheken effiziente Versorgung ermöglichen |
Ev Tebroke |
11.10.2024 12:06 Uhr |
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert die Regierung auf, den Apotheken für das Managen der Lieferenpässe endlich bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. / © PZ/Alois Müller
Etwa 500 Medikamente sind derzeit laut Engpassliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) nicht lieferbar. Und das sind nur die verschreibungspflichtgen Medikamente, die die Hersteller freiwillig melden. Das Problem ist laut ABDA weit größer. Das Engpassgesetz (ALBVVG) sollte zwar Abhilfe schaffen und auch dazu beitragen, dass Apotheken diese Engpässe pragmatischer managen können. Doch das Problem ist nach wie vor sehr groß.
Wie ABDA-Präsidentin im Vorfeld des DAT erläuterte, erfordert die Bewältigung der Lieferprobleme immensen Personalaufwand: Anrufe bei Arztpraxen, Telefonate mit Großhändlern, Gespräche mit Patientinnen und Patienten. Insgesamt würden mehr als fünf Millionen Stunden an zusätzlicher Arbeit durch die Lieferengpässe erzeugt. Das soll sich endlich ändern. Dazu hat die Apothekerschaft den Gesetzgeber auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) heute aufgefordert.
»Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber/Verordnungsgeber angesichts gravierender Lieferengpässe bei Arzneimitteln dringend auf, die öffentlichen Apotheken so zu stärken, dass eine schnellere und effizientere Versorgung von Patientinnen und Patienten gewährleistet wird und so Therapieverzögerungen vermieden werden,« heißt es in dem vom Apothekerparlament angenommenen Ad-hoc-Antrag des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR).
Die verordnenden Ärztinnen und Ärzte würden parallel von bürokratischen und zeitlichem Aufwand entlastet. Dafür müssten Apothekerinnen und Apotheker mehr Handlungsspielraum beim Austausch von verordneten Arzneimitteln bekommen, heißt es weiter. Es müsse verhindert werden, dass betroffene Patienten in ein Karussell zwischen Arztpraxis und Apotheke kommen, wenn ein Arzneimittel nicht lieferbar ist.
Folgende Rahmenbedingungen müssen laut Antrag dafür gewährleistet sein:
Die Austauschregeln, die während der Pandemiezeit galten, sollen wieder gelten oder sogar erweitert werden. Zudem sollen Dokumentationen, insbesondere gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen, so minimalisiert werden, dass Taxbeanstandungen weitgehend ausgeschlossen werden.