| Jennifer Evans |
| 23.09.2019 14:36 Uhr |
Geht es nach dem Bundesgesundheitsministerium, unterstützen künftig digitale Systeme das Fachpersonal bei der ersten Diagnose. / Foto: Adobe Stock/ChristianSchwier
Das Potenzial digitaler Anamnese- und Diagnose-Assistenzsysteme liegt nach Ansicht der Bundesregierung insbesondere im Bereich der Notfallversorgung. Die Systeme könnten künftig bei der medizinischen Ersteinschätzung helfen und individuelle Gesundheitsrisiken identifizieren, um frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Die ärztliche Diagnose werde dadurch aber nicht ersetzt, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Auch der Nutzen der Assistenzsysteme müsse entsprechend bewertet und zertifiziert werden. Die Systeme unterliegen dem Medizinprodukterecht und benötigen daher eine CE-Zertifizierung.
Nach den derzeitigen Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Reform der Notfallversorgung sollen solche Systeme »sowohl im Rahmen einer telefonischen Steuerung in sogenannten Gemeinsamen Notfallleitstellen als auch bei persönlich vorsprechenden Hilfesuchenden in sogenannten Integrierten Notfallzentren zur Einordnung in die richtige Versorgungsebene genutzt werden«, heißt es in der Antwort. Bereits in den vergangenen fünf Jahren habe die Regierung die Entwicklung solcher digitalen Lösungen gefördert und plane dies auch weiterhin.
Im Dezember 2018 hatte Spahn die Eckpunkte für eine Reform im Bereich der Notfallversorgung bekannt gemacht.