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Weiterer Beratungsbedarf

Bundesregierung schiebt Lieferengpass-Gesetz

Das von der Bundesregierung geplante Lieferengpass-Gesetz wird doch nicht am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen. Nach Informationen der PZ besteht innerhalb der Ampel-Koalition noch Beratungsbedarf. Am gestrigen Dienstag war ein inhaltlich überarbeiteter Entwurf bekanntgeworden.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 29.03.2023  10:40 Uhr

Das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplante Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG) beschäftigt die Ampel-Koalition weiterhin. Am gestrigen Dienstag war ein Kabinettsentwurf des Gesetzes bekanntgeworden, in dem zahlreiche auch für Apotheken wichtige Neuerungen im Vergleich zur ersten Entwurfsversion enthalten sind. Unter anderem will das Haus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die während der Pandemie eingeführten Austauschfreiheiten im Falle einer Nicht-Verfügbarkeit nun doch erhalten und nicht an eine Arzneimittel-Liste binden, die beim BfArM geführt wird. Allerdings: Die Apotheken dürfen nur austauschen, wenn sie vorher bei zwei Großhändlern die Lieferbarkeit überprüft haben.

Doch so schnell wird die Bundesregierung diesen neuen Entwurf nicht durchwinken. Eigentlich sind die sogenannten Kabinettsentwürfe schon mit allen anderen Ministerien abgestimmt. Im Falle des Lieferengpass-Gesetzes sind die Beratungen innerhalb der Koalition aber noch nicht abgeschlossen, wie die PZ heute aus Koalitionskreisen erfuhr. Zuerst hatte das Nachrichtenportal Apotheke Adhoc darüber berichtet. Bei welchen Punkten die Koalitionäre auseinander liegen und ob die Apothekenthemen betroffen sein könnten, war zunächst nicht zu erfahren.

Gesetz könnte im August in Kraft treten

Dem Vernehmen nach will die Bundesregierung das Vorhaben allerdings schon in der Kabinettssitzung am kommenden Mittwoch (5. April) erneut auf die Tagesordnung setzen. Der gesamte Zeitplan des Gesetzesvorhabens dürfte damit nicht bedroht werden. Nach dem Kabinettsbeschluss kann sich der Bundesrat erstmals Mitte Mai mit dem Gesetz beschäftigen, Ende Mai könnte dann die erste Lesung im Bundestag erfolgen, bevor Mitte Juni die Anhörung im Bundestag ansteht. Der Bundestagsbeschluss soll dann in der zweiten Junihälfte folgen, im August könnte das Gesetz in Kraft treten.

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