Bundesrat will Jugendschutzregeln überprüfen |
Der Bundesrat fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren des Cannabis-Gesetzes Regelungen zum Jugendschutz zu überprüfen. / Foto: Fotolia/Photographee.eu
Das geplante Gesetz zur kontrollierten Freigabe von Genusscannabis ist zwar nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. Nichtsdestotrotz hat sich die Länderkammer heute zum Gesetzentwurf geäußert. In ihrer Stellungnahme fordert sie unter anderem, die Kontroll- und Vollzugsaufgaben für die Länder so zu regeln, dass sie keinen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf nach sich ziehen.
Zudem verlangt der Bundesrat Maßnahmen, um Verkehrsunfällen vorzubeugen. Weiterhin spricht er sich dafür aus, Standards festzulegen, um die Anbauvereinigungen, die sogenannten Cannabis-Clubs, zu sichern. Für die Erstellung von Gesundheits- und Jugendschutzkonzepten hält der Bundesrat ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards für notwendig.
Geht es nach dem Willen der Länderkammer, soll in den Cannabis-Clubs der Ausschank, die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke verboten sein. Regelungen, die den Jugendschutz betreffen, sollen demnach im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf ihre Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit überprüft werden. Zudem mahnt der Bundesrat an, Lücken bei der Strafbarkeit zu schließen.
Am 16. August gab das Bundeskabinett grünes Licht für den Entwurf des Cannabis-Gesetzes. Demnach sollen Erwachsene künftig bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei besitzen und bis zu drei Pflanzen privat anbauen dürfen. Nicht gewinnorientierte Cannabis-Clubs sollen die Droge unter strengen Auflagen legal anbauen und in begrenzter Menge an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Die Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Der ursprünglich geplante freie Verkauf von Cannabis in lizenzierten Geschäften, gegebenenfalls auch in Apotheken, soll wegen Rechtsbedenken der Europäischen Union auf Modellregionen beschränkt bleiben. Dazu will das Bundesgesundheitsministerium in der zweiten Jahreshälfte einen weiteren Gesetzentwurf vorlegen.