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Missbrauch als Partydroge 
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Bundesrat stimmt Lachgasverbot zu 

Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für das geplante Verbot von Lachgas als Partydroge gegeben. Auch sogenannte K.-o.-Tropfen sollen bald nicht mehr verkauft werden dürfen. 
AutorKontaktdpa
Datum 19.12.2025  15:32 Uhr

Was wird bei K.o.-Tropfen geregelt?

Das Gesetz regelt auch Beschränkungen für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können. Nach einigen Minuten wird Opfern schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte oder Raub. Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) sprach von »einem Mittel gezielter chemischer Gewalt«. Daher soll verboten werden, beide Substanzen auf den Markt zu bringen, untersagt werden auch Handel und Herstellung.

Wenn der Bundesrat das Gesetz passieren lässt, kann es verkündet werden. Vorgesehen ist noch eine Übergangszeit von drei Monaten zum Vorbereiten von Umstellungen im Handel und an Automaten, bis die neuen Regeln gelten. In Kraft treten dürften sie voraussichtlich im April 2026, wie das Ministerium erläuterte. Teils gibt es auch schon regionale oder lokale Lachgas-Verbote. Sie waren eingeführt worden, weil sich eine bundesweite Regelung nach dem Bruch der Ampel-Koalition – die ähnliche Pläne hatte – verzögerte.

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