Aktuell darf Lachgas frei als Partydroge verkauft werden. / © Imago/Funke Foto Services
Noch bekommt man sie ziemlich einfach in Geschäften, Kiosken und an Automaten: Kartuschen mit Lachgas, das auch unter Jugendlichen als Partydroge kursiert. Dem soll ein Riegel vorgeschoben werden, um vor allem Minderjährige vor Gesundheitsrisiken zu schützen.
Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wurde am Freitag auch vom Bundesrat abgesegnet. Voraussichtlich im Frühjahr sollen Verbote greifen – ebenso für »K.o.-Tropfen«, wie sie Sexualstraftäter einsetzen. Eine Übersicht:
»Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit«, sagte Warken zum Parlamentsbeschluss. Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürften nicht länger missbraucht werden. Denn Folgen könnten Bewusstlosigkeit und bleibende Schäden des Nervensystems sein. Oft atmen Konsumentinnen und Konsumenten Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), als euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Bei direktem Konsum aus Kartuschen kann es wegen der Kühlung zu Erfrierungen und Verletzungen des Lungengewebes infolge des Gasdrucks kommen.
Unterbunden werden soll schon die bisher ziemlich leichte Verfügbarkeit. Künftig sollen Lachgas und Zubereitungen davon in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8,4 Gramm unter ein gesetzliches »Umgangsverbot« für neue psychoaktive Stoffe fallen. Erwerb und Besitz für Minderjährige werden ausdrücklich verboten. Generell untersagt wird die Abgabe über Automaten und den Versandhandel an private Verbraucher. Für Volljährige gilt künftig, dass pro Einkauf maximal zehn Kartuschen mit jeweils 8,4 Gramm erworben werden dürfen.
Weil die Chemikalien auch zu anderen Zwecken verwendet werden, sind Ausnahmen von Verkaufsverboten vorgesehen: So sollen Lachgaskartuschen mit bis zu 8,4 Gramm Füllmenge auf dem Markt bleiben können, die etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne dienen. Das gilt auch für Fertigsprühsahne. Die zunächst vorgesehene Grenze von genau 8 Gramm hatten Union und SPD in den Beratungen noch leicht heraufgesetzt. Das soll Füllmengenschwankungen berücksichtigen und auch den Aufwand für Hersteller reduzieren.
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte die Gesetzespläne grundsätzlich. Denn dass der Lachgas-Konsum vor allem in der Discoszene massiv zugenommen hat, liege mit an der unregulierten Verfügbarkeit. Zugleich für nötig hält die Gewerkschaft eine bundesweite Aufklärungsoffensive. Und fraglich sei, ob die künftig noch zulässige Füllmenge niedrig genug ist – sie entspreche etwa einem Luftballon-Volumen und könnte leicht zum Konsum missbraucht werden. Die Bundesärztekammer warb daher für eine begrenzte Abgabemenge und forderte außerdem ein Verbot für jede Form von Werbung und Sponsoring.