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Krankenhäuser

Bundesrat macht Weg für Qualitäts-Atlas frei

Über Leistungen und Behandlungsqualität der Krankenhäuser in ganz Deutschland soll bald auch ein staatlicher Online-Atlas informieren. Der Bundesrat ließ am heutigen Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz der Ampel-Koalition passieren.
dpa
22.03.2024  12:02 Uhr

Das neue »Transparenzverzeichnis« soll als interaktives Portal verständlich über das jeweilige Angebot an bundesweit 1700 Klinikstandorten Auskunft geben. Konkret soll dort voraussichtlich vom 1. Mai an zu erkennen sein, welches Krankenhaus welche Leistungen anbietet.

Der Bundesrat ließ das Gesetz nun im zweiten Anlauf durchgehen, nachdem er es im November zunächst abgebremst und in den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament geschickt hatte. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hatte in dem Gremium verschiedene Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung für die Kliniken zugesichert.

Lauterbach machte im Bundesrat deutlich, dass er Transparenz für dringend erforderlich hält. Ungefähr ein Drittel der Krebspatienten werde derzeit nicht dort behandelt, wo optimale Ergebnisse zu erwarten wären.

Abrufbar sein sollen auf dem Portal Daten zu Fallzahlen, also der Behandlungserfahrung, zum Personalschlüssel bei Fachärztinnen, Fachärzten und Pflegekräften sowie zu Komplikationsraten ausgewählter Eingriffe. Die Angaben sollen übersichtlich und allgemeinverständlich sein und aktualisiert werden, wie das Ministerium erklärte. Für das Verzeichnis sollen die Kliniken zusätzliche Daten melden müssen.

Große Klinikreform

Das Gesetz sieht auch mehrere Regelungen vor, um die Liquidität der Kliniken zu stärken. Unter anderem sollen Lohnsteigerungen frühzeitig von den Kassen refinanziert werden. Das Gesetz soll eine grundlegende Reform zur Neuaufstellung der Kliniken mit Änderungen bei der Finanzierung ergänzen, an der Bund und Länder derzeit arbeiten.

Lauterbach stellte dafür einen »Transformationsfonds« in Aussicht, für den 50 Milliarden Euro von 2025 an für zehn Jahre geplant seien – je zur Hälfte finanziert vom Gesundheitsfonds als Geldsammel- und Verteilstelle der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sowie von den Ländern.

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