Bundesrat lehnt vertrauliche Erstattungspreise ab |
Geheimhaltungsmöglichkeiten für den verhandelten Erstattungsbetrag haben laut Bundesrat nur einen fraglichen Nutzen und fördern Intransparenz. / Foto: IMAGO/Zoonar
Der Bundesrat hat heute zum Gesetzentwurf für das Medizinforschungsgesetz (MFG) Stellung genommen und sich gegen geheime und intransparente Erstattungsbeträge für Arzneimittel ausgesprochen. »Die Einführung einer Geheimhaltungsmöglichkeit für den verhandelten Erstattungsbetrag führt zu großer Intransparenz für heutzutage erforderliche gesundheitsökonomische Betrachtungen. Dabei steht ein hoher bürokratischer und finanzieller Aufwand für den Differenzausgleich einem nur fraglichen Nutzen entgegen«, heißt es in der Begründung des Bundesrats.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV), begrüßt, dass die Länder die Möglichkeit für Pharmaunternehmen ablehnen, Geheimpreise für Arzneimittel zu vereinbaren. Weiter heißt es seitens des GKV-SV, dass Geheimpreise »das Gebot der Wirtschaftlichkeit« aushebeln. Wenn den Ärztinnen und Ärzten die Preistransparenz genommen werde, dann könnten sie nicht mehr wirtschaftlich verordnen. Wenn sich Geheimpreise durchsetzen, würden diese die ohnehin steigenden Ausgaben für Arzneimittel deutlich um viele Milliarden Euro zusätzlich in die Höhe treiben.
Zudem bedeuteten Geheimpreise »erhebliche Mehrkosten für die Beitragszahlenden, ohne dass sie die Versorgung besser machen«, so der GKV-SV. Dieses »Geschenk an die Pharmaindustrie zur Gewinnsteigerung« dürfe nicht überreicht werden.
Auch Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, sieht in der Entscheidung des Bundesrats ein wichtiges Signal und stimmt der Kritik der Länderkammer vollumfänglich zu. Mit dem Gesetz wolle die Bundesregierung den Pharmastandort Deutschland stärken. Die Zielsetzung, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln zu verbessern, sei durchaus zu begrüßen. »Von der Einführung von Geheimpreisen für neue Arzneimittel würde die Industrie profitieren – ohne dass die Wirksamkeit des Instruments selbst oder ein Nutzen für die Patientinnen und Patienten nachweisbar wären«, so Bauernfeind.
Vielmehr könne durch die geplante Regelung aufgrund des Wegfalls preisdämpfender Wirtschaftlichkeitsinstrumente eine deutliche Verschärfung und Steigerung der Arzneimittelpreise erwartet werden. »Das Versprechen der pharmazeutischen Hersteller, der GKV höhere Rabatte zu gewähren, halte ich für naiv«, erklärte Bauernfeind weiter.
Es sei unverantwortlich, die Beitragszahlenden durch eine weitere teure Gesetzgebung aus dem Bundesgesundheitsministerium ohne Verbesserung der Versorgung massiv zu belasten und die bewährten Mechanismen der Preisregulierung ohne Not aufs Spiel zu setzen. Bauernfeind: »Jetzt ist der Bundestag am Zug, dem Votum der Länderkammer zu folgen und diese Regelung aus dem Medizinforschungsgesetz zu streichen«.