| Lukas Brockfeld |
| 30.01.2026 16:18 Uhr |
Der Bundesrat bei seiner Sitzung am 30. Januar. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Nach vielen Diskussionen und teils wütender Kritik nimmt das Apothekenreformgesetz der Bundesregierung allmählich Gestalt an. Am Freitagmittag wurde das umstrittene Gesetz auch im Bundesrat diskutiert. Im Anschluss beschloss die Länderkammer eine ausführliche Stellungnahme.
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) begrüßte die Reform in seiner Rede grundsätzlich. »Apotheken sind oft die erste Anlaufstelle für die Menschen in Gesundheitsfragen, besonders im ländlichen Raum sind sie ein Teil der Gesundheitsinfrastruktur. Wer Apotheken reformiert, reformiert nicht nur eine Verkaufsstelle für Arzneimittel, sondern die Gesundheitsversorgung vor Ort. Und die gilt es, zukunftssicher aufzustellen«, so der Minister.
Philippi beschrieb die zahlreichen Apothekenschließungen der vergangenen Jahre als wesentliches Problem. »Die Ursachen für das Apothekensterben liegen in den stetig steigenden Betriebskosten, dem Fachkräftemangel und an einem seit Jahrzehnten faktisch eingefrorenen Fixum. Die Reform muss die Apotheken wirtschaftlich und strukturell stärken«, so der Sozialdemokrat. Die Apothekenreform enthalte wichtige Ansätze, greife aber an vielen Stellen zu kurz oder gehe in eine gänzlich falsche Richtung.
»Wer glaubt, dass die Probleme der Apothekerinnen und Apotheker durch eine vermehrte Gründung von Zweigapotheken oder die Etablierung einer Vertretungsbefugnis für PTA zu lösen sind, befindet sich auf einem gefährlichen Irrweg, der die seit vielen Jahren etablierten und bewährten Strukturen der inhabergeführten Vor-Ort-Apotheken möglicherweise irreparabel beschädigt«, so die Einschätzung von Andreas Philippi. Das Fixhonorar müsse schnell erhöht werden, die geplante Dynamisierung über eine Verhandlungslösung dürfte für viele Apotheken zu spät kommen.
Die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) begrüßt viele Teile der Reform, die insgesamt in die richtige Richtung gehe. »Wir begrüßen besonders die Stärkung der heilberuflichen Rolle der Apotheken, die Ausweitung von Aufgaben im Medikationsmanagement, beim Impfen und in der Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes ist ein Gewinn für die Versorgung. Die hohe Kompetenz unserer Apothekerinnen und Apotheker wird hier genutzt«, so die Ministerin.
Doch ihre Landesregierung sehe mehrere Reformaspekte kritisch. »Die Reform untergräbt das fundamentale Prinzip der persönlichen und eigenverantwortlichen Leitung der Apotheke. Gleichzeitig geht die Reform nicht weit genug, um die strukturellen Probleme im Apothekenwesen anzugehen«, so Stolz. Ihre Landesregierung lehne die geplante PTA-Vertretungsregelung ab und fordere eine schnelle Erhöhung des Apothekenfixums auf 9,50 Euro.
Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) störte sich vor allem an den geplanten Regeln zur Eröffnung von Zweigapotheken und warnte vor einer Aufweichung des Mehrbesitzverbotes. »Internationale Erfahrungen zeigen eindrücklich, wohin solche Entwicklungen führen. In Ländern mit liberalen Apothekenmärkten wie den USA ist es in den vergangenen Jahren zu großflächigen Schließungen ganzer Apothekenketten gekommen. Zuletzt hat Rite Aid, eine der größten Apothekenketten der USA, den Markt verlassen, weil wirtschaftliche Erwägungen Vorrang vor den Versorgungsaspekten hatten«, warnte die Ministerin.
Ihre Landesregierung fordere daher, dass Apotheker auch künftig nur vier Betriebsstätten besitzen dürfen, von denen höchstens eine als Zweigapotheke geführt wird. »Damit ermöglichen wir flexible Lösungen in begründeten Versorgungslagen, verhindern aber zugleich eine schleichende Aushöhlung des Mehrbesitzverbotes«, erklärte Katharina Schenk.
Die Länderkammer hat nach den Redebeiträgen eine umfangreiche Stellungnahme verabschiedet. In dieser wird unter anderem vorgeschlagen, einen Grundkostenzuschlag – etwa für die ersten 20.000 Abgaben verschreibungspflichtiger Arzneimittel – einzuführen, um vor allem kleinere und umsatzschwächere Vor-Ort-Apotheken gezielt zu entlasten.
Der Bundesrat fordert außerdem, dass die Bundesregierung die Auswirkungen des 2004 abgeschafften Verbots des Versandhandels im Arzneiwesen prüft. Der grenzüberschreitende Arzneiversandhandel könne kaum kontrolliert werden. Preisbindung und Rabattregelungen ließen sich kaum durchsetzen. Die unterschiedlichen Rahmenbedingungen für den Versandhandel seien eine Gefahr für die wirtschaftliche Grundlage der Präsenzapotheken.
Die Länder kritisieren in ihrer Stellungnahme außerdem die geplante erleichterte Gründung von Zweigapotheken. Dies hätte zur Folge, dass bereits niedergelassene Apotheken mit wirtschaftlich leichter zu errichtenden Zweigapotheken konkurrieren müssten.
Der Bundesrat lehnt außerdem die Idee ab, dass erfahrene PTA in ländlichen Regionen für bis zu 20 Tage die Apothekenleitung vertreten dürfen. Er begründet dies mit der deutlichen Differenz zwischen der PTA-Ausbildung und der akademischen Qualifikation approbierter Apothekerinnen und Apotheker. Eine solche Vertretung könne die Arzneimittelsicherheit und die Qualität der Beratung beeinträchtigen und das Berufsbild des Apothekers schwächen.