| Cornelia Dölger |
| 19.11.2025 13:00 Uhr |
Am Freitag wird sich entscheiden, ob der Bundesrat wegen des Pflegebürokratieentlastungsgesetzes (BEEP) den Vermittlungsausschuss anruft. Betroffen wären auch Regelungen zur Wundversorgung. / © PantherMedia / Michael Piepgras
Der Plan, dass spezielle Wundauflagen künftig nur noch von der GKV erstattet werden sollen, wenn ihr besonderer Nutzen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) belegt ist, hat schon ein paar Jahre auf dem Rücken. Immer wieder spannend wird es, wenn Fristen auslaufen, innerhalb derer die betreffenden Präparate – etwa 300 – ohne einen solchen Nachweis noch erstattet werden.
Diese Fristen wurden mehrmals verlängert, zuletzt sollte dies per Änderungsantrag zum Pflegebürokratieentlastungsgesetz (BEEP) geschehen. Demnach soll die Frist, die eigentlich sehr bald, am 1. Dezember 2025, endet, um ein weiteres Jahr, bis 31. Dezember 2026, verlängert werden. Dafür soll eine entsprechende Änderung von §31 Absatz 1a Satz SGB V vorgenommen werden. Um langfristig die Versorgung mit Verbandmitteln und Wundversorgungsprodukten sicherzustellen, solle zudem der Begriff »Verbandmittel« in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren neu definiert werden, heißt es in dem Änderungsantrag.
Das BEEP ist aber ein heißes Eisen. Es enthält zuvorderst die Sparpläne zur Entlastung der Kassen. Mitte Oktober brachte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Pläne durchs Kabinett. Vor allem im Krankenhausbereich sind massive Einschnitte vorgesehen. Dagegen regt sich Widerstand aus den Ländern – diese wollen die geplanten Kürzungen von bis zu 1,8 Milliarden Euro nicht hinnehmen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfahl also, das Vorhaben in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Darüber entschieden wird an diesem Freitag, wenn der Bundesrat tagt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Länder bereits gewarnt, das Paket bloß nicht zu blockieren.
Falls die Länder dem nicht nachkommen und beschließen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, würde das eine zeitliche Verzögerung bedeuten, das Inkrafttreten würde merklich nach hinten verschoben – riskant angesichts der zeitkritischen Inhalte.
Zu denen gehört besagte Frist zur Erstattung der speziellen Wundprodukte. Wenn der Vermittlungsausschuss ins Spiel kommt, wird der Plan, die Frist um ein Jahr zu verlängern, nicht aufgehen. Die Frist würde erst mit der Gesetzesverabschiedung rückwirkend verlängert. Ein neuerliches Chaos bei der Erstattung dürfte zunächst die Folge sein – ähnlich wie im vergangenen Dezember, als die Erstattung auslaufen sollte, gleichzeitig aber kaum betroffene Produkte nachbewertet worden waren. Ob die Kassen erstatten würden, war damals länger unklar, weil es keine rechtssichere Lösung gab. Die damalige Ampelkoalition behalf sich schließlich mit einer erneuten Verlängerung der Übergangsphase.