| Lukas Brockfeld |
| 19.12.2025 15:02 Uhr |
Gesundheitsministerin Nina Warken sprach im Bundesrat. / © Imago/Political-Moments
Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung steigen seit Jahren stark an. Die Bundesregierung möchte daher mit einem ans Pflegebürokratieentlastungsgesetz (BEEP) angehängten Sparpaket steigende Zusatzbeiträge zum Jahreswechsel verhindern. Doch das Gesetz wurde wochenlang vom Bundesrat ausgebremst. Die Länder störten sich vor allem an der Finanzlast, die der Krankenhausbereich künftig dauerhaft stemmen soll.
Konkret soll die Meistbegünstigungsklausel für Kliniken wegfallen. Die jährlichen Budgetanpassungen sollen sich also nicht mehr nach der Grundlohnrate richten, sondern nach einem festgelegten, niedrigeren Orientierungswert. Für viele Krankenhäuser würde das Etatkürzungen in Millionenhöhe bedeuten.
Im Vermittlungsausschuss wurde jetzt ein Kompromiss gefunden. Die Ausgabenbremse bei den Krankenhäusern wird auf das Jahr 2026 eingegrenzt und nicht für die Folgejahre fortschrieben. »Damit begrenzen wir den Preisanstieg im kommenden Jahr auf die tatsächliche Kostenentwicklung der Krankenhäuser und sparen voraussichtlich bis zu 1,8 Milliarden Euro«, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Freitagmorgen im Bundesrat.
Die Ministerin erzählte, dass sie oft gefragt werde, warum die Bundesregierung ausgerechnet bei den ohnehin strauchelnden Krankenhäusern sparen wolle. »Wir erwarten trotz dieser Sparmaßnahmen für den Krankenhausbereich im kommenden Jahr einen Ausgabenzuwachs von etwa 8 Milliarden Euro auf dann insgesamt 120 Milliarden Euro«, so Warken. Der Bund stelle, unter anderem mit Ausgaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur, allein im kommenden Jahr 33 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln für die Krankenhäuser bereit.
Die Blockade des BEEP hatte auch dazu geführt. dass die Frist, innerhalb derer spezielle Wundauflagen von der GKV erstattet werden, ohne dass ihr besonderer Nutzen belegt ist, nicht über den 1. Dezember hinaus verlängert werden konnte. Das Bundesgesundheitsministerium musste die Krankenkassen daher bitten, die alte erstattungsrechtliche Regelung trotzdem weiter anzuwenden, um ein Versorgungschaos zu verhindern.
Jetzt wird die Frist mit dem BEEP erneut verlängert. Dafür wird eine Änderung von §31 Absatz 1a Satz SGB V vorgenommen. Außerdem soll in einem eigenen Verfahren der Begriff »Verbandmittel« neu definiert werden. So will die Bundesregierung langfristig die Versorgung mit Verbandmitteln und Wundversorgungsprodukten sicherstellen.