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GKV-Spargesetz

Bundesrat gibt grünes Licht für Finanzreform

Nachdem der Bundestag erst vergangene Woche das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet hatte, zieht der Bundesrat in seiner heutigen Plenarsitzung bereits nach. Für die Apotheken bedeutet das eine zweijährige Erhöhung des Kassenabschlags von derzeit 1,77 Euro auf 2 Euro.
Jennifer Evans
28.10.2022  12:00 Uhr

Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzen der Kassen zu stabilisieren und dazu in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens einzusparen. Auch die Apotheken müssen ihren Beitrag dazu leisten. Konkret bedeutet das: Der Kassenabschlag von aktuell 1,77 Euro wird in den Jahren 2023 und 2024 auf 2 Euro ansteigen. Die Honorarkürzung wird die Apotheken mit 120 Millionen Euro pro Jahr belasten. Das hatte die ABDA berechnet.

Unter anderem wird mit dem Spargesetz auch das Preismoratorium bei Arzneimitteln bis Ende 2026 verlängert. Dieser Schritt soll die Preissteigerungen bei den Medikamentenausgaben demnach um mindestens um 1,8 Milliarden Euro pro Jahr verringern. Zudem ist für das Jahr 2023 ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen. Mittelfristig soll der Ausgabenanstieg auch durch strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gedämpft werden. Damit wird das 2011 eingeführte Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) verändert.

Auch diese Punkte enthält das Gesetz:

• Die vorhandenen Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.

• Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Milliarden Euro für 2023 um 2 Milliarden Euro erhöht.

• Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds.

• Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

Die Ärzte trifft es nicht so hart: Statt, wie ursprünglich geplant, die Neupatienten-Regelung zu streichen, ist nun eine neue Honorarkomponente vorgesehen, die eine schnelle Behandlung von Neupatienten ermöglicht.

Jetzt muss der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen, damit es am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann. Einige Regelungen gelten allerdings erst am 1. Januar 2022 beziehungsweise am 1. Januar 2023.

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