Bundesrat fordert mehr Flexibilität für Apotheken |
Die bisherigen Anstrengungen gegen Engpässe bei Arzneimitteln gehen den Ländern nicht weit genug. Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem flexiblere Regelungen für Apotheken, um die Versorgung zu verbessern. / Foto: PantherMedia / Michael Piepgras
Die Entschließung geht auf eine Initiative von Baden-Württemberg und Bayern zurück und verweist auf Erfahrungen mit knappen Kinderarzneimitteln im Winter 2022/2023. Auch heute gebe es weiterhin zahlreiche Versorgungsengpässe, heißt es in der Begründung.
Am 22. März hatte sich die Länderkammer bereits mit dem Antrag befasst, diesen aber in den Gesundheitsausschuss verwiesen. Heute stimmte der Bundesrat dem überarbeiteten Antrag zu, den neben Baden-Württemberg und Bayern nun auch Nordrhein-Westfalen mit einbrachte.
Um Engpässe zukünftig zu verhindern, verlangt der Bundesrat, insbesondere für Vor-Ort-Apotheken Vorschriften für den Import und die Lagerhaltung dringend notwendiger Medikamente zu lockern. So lasse die Regelung in § 73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz (AMG) den Einzelimport von Arzneimitteln, die in Deutschland nicht verfügbar sind, durch Apotheken derzeit nur jeweils personenbezogen für den konkret vorliegenden Einzelfall zu. Vorübergehend bevorraten dürfen solche Arzneimittel demnach nur Krankenhausapotheken oder krankenhausversorgende Apotheken.
Nach dem Willen der Länderkammer sollen diese Vorgaben künftig auch für öffentliche Apotheken gelten, »damit diese für dringend notwendige, in Deutschland nicht verfügbare Arzneimittel die in § 15 Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebene Vorratshaltung für den Bedarf von einer Woche (beziehungsweise vier Wochen für bestimmte Wirkstoffe) erfüllen können«. Zudem müsse es möglich sein, dass die Restbestände von nach einem festgestellten Versorgungsmangel eingeführten Arzneimitteln auch später noch für einen gewissen Zeitraum abverkauft werden dürfen.
Der Bundesrat setzt sich auch für mehr Handlungsspielraum für Apotheken beim Austausch von Arzneimitteln ein. Dieser Spielraum soll auf den Möglichkeiten basieren, die mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) sowie dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) geschaffen wurden («Dringlichkeitsliste«) – er soll aber auch darüber hinausgehen. So sollen Apothekerinnen und Apotheker nach Vorstellung der Länder nach Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt von verordneten, nicht vorrätigen Wirkstoffen abweichen dürfen, wenn diese nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen.
Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollen Apotheken wie Arzneimittelhersteller unbürokratisch auf Grundlage einer Standardzulassung Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen und in Verkehr bringen können, um einen steigenden Bedarf zu decken.
Außerdem verlangen die Länder eine nationale Strategie für die Bevorratung von Arzneimitteln. Darüber hinaus fordern sie verstärkte Anreize für pharmazeutische Unternehmen, um langfristig die Produktion und Bereitstellung lebenswichtiger generischer Medikamente zu gewährleisten. Hierfür benötige die Pharmaindustrie mehr Planungssicherheit als durch die bisherige Rabattvertragsgestaltung.
Der Bundesrat hat die Entschließung der Bundesregierung weitergeleitet. Diese entscheidet nun, wann sie sich mit den Forderungen der Länder befasst.