| Melanie Höhn |
| 30.03.2026 17:30 Uhr |
Es wird befürchtet, dass die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung der pharmazeutischen Industrie in Deutschland führen wird. / © Imago Images/Marc Schüler
In der vergangenen Woche sorgte die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) für Diskussionen im EU-Parlament. EVP-Parlamentarier kritisierten die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung, die die Industrie so sehr belasten könne, dass wirtschaftlich ohnehin gefährdete Arzneimittel eingestellt werden könnten.
Nun haben sich auch die Fachausschüsse des Bundesrats für eine grundsätzliche Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie ausgesprochen. Nach Ansicht des Bundesrates gefährden die Regelungen die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Pharmaindustrie.
»Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung wird zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung der pharmazeutischen Industrie in Deutschland führen. Anders als andere Wirtschaftszweige hat die Pharmabranche jedoch kaum Möglichkeiten, Kostensteigerungen angemessen weiterzugeben«, hieß es seitens des Bundesrats. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission und an das Europäische Parlament.
Auf EU-Ebene ist eine Neufassung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie erfolgt. Diese ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Juli 2027 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Für die erweiterte Herstellerverantwortung gilt eine längere Frist bis zum 31. Dezember 2028.
Laut EU-Richtlinie sollen die Pharma- und Kosmetikindustrie im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung die bundesweite Einführung der vierten Reinigungsstufe weitgehend finanzieren. Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie steht außerdem den Zielen des EU-Pharmapakets und des EU-Critical Medicines Acts diametral entgegen, so der Bundesrat. Zudem steht sie im Widerspruch zur Erklärung von Budapest, in der die Europäische Union betont, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu stärken.
Der Bundesrat verwies auf die Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz vom 26. November 2025 und der 98. Gesundheitsministerkonferenz vom 11. und 12. Juni 2025 und fordert die Bundesregierung auf, die darin enthaltenen Forderungen zur Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie an die Kommission weiterzugeben und die Kommission explizit zur Vereinfachung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie aufzurufen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für ein »Stop-the-clock«-Verfahren einzusetzen, um ausreichend Zeit für eine grundlegende Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie zu schaffen sowie einen Einklang mit den Zielen des EU-Pharmapakets, des EU-Critical Medicines Acts
und der Erklärung von Budapest herzustellen.
Der Verband Pharma Deutschland begrüßt die im Bundesrat beschlossene Empfehlung der Fachausschüsse, die Richtlinie grundlegend zu überarbeiten. Initiator sei das Wirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein gewesen.
Aus Sicht des Verbandes setzt die Länderkammer damit ein deutliches Zeichen, dass die erheblichen Risiken der Richtlinie für den Pharmastandort Europa und die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung politisch nicht länger ignoriert werden.
Die Empfehlung unterstreiche, dass die Kommunalabwasserrichtlinie die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Pharmaindustrie gefährdet. »Jetzt macht auch der Bundesrat klar, dass Arzneimittelversorgung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Pharmaindustrie nicht die Leidtragenden einer schlecht gemachten Umweltregelung werden dürfen«, erklärte Vorstandsvorsitzender Jörg Wieczorek. »Deshalb betrachten wir diese Stellungnahme als wichtigen Schritt, um die Kommunalabwasserrichtlinie an die Ziele des EU-Pharmapakets, des Critical Medicines Acts und der europäischen Wettbewerbsagenda anzupassen.«