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Informationen zu Abtreibungen

Bundesrat billigt Neuregelung

Ärzte dürfen künftig öffentlich darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Der Bundesrat billigte am Freitag die bereits im Bundestag beschlossene Änderung von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Zudem bekommen Kassenpatientinnen bis zu 22. Lebensjahr »die Pille« bezahlt.
dpa
15.03.2019  13:22 Uhr

Damit sollen Schwangere künftig leichter Ärzte und Kliniken für eine Abtreibung finden können. Die Mediziner dürfen im Internet allerdings nur angeben, dass sie Abbrüche vornehmen. Für weitere Informationen etwa zu verschiedenen Methoden müssen sie auf offizielle Stellen verweisen.

Zusätzlich werden monatlich aktualisierte Listen veröffentlicht, auf denen steht, welche Methode welcher Arzt für den Abbruch anwendet. Außerdem werden orale hormonelle Kontrazeptiva künftig bis zum 22. Lebensjahr von der Krankenkasse bezahlt.

Ärzte und Betroffene kritisieren die Einschränkung der Informationsmöglichkeiten seit langem scharf. Union und SPD hatten den jetzigen Kompromiss mühsam ausgehandelt. Ursprünglich wollte die SPD den gesamten Paragrafen zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen streichen, die Union wollte ihn überhaupt nicht antasten.

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