Bundesrat billigt GVSG |
Ev Tebroke |
14.02.2025 14:00 Uhr |
Die Länderkammer (Archivbild) begrüßt grundsätzlich die mit dem GVSG geregelte Endbudgetierung der hausärztlichen Versorgung. Gleichzeitig fordert sie aber Nachbesserungen am Gesetz. / © IMAGO/dts Nachrichtenagentur
Die Länderkammer hat heute das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der Kommune gebilligt. Mit dem Gesetz entfallen künftig die Budgetbegrenzungen in der hausärztlichen Versorgung. Für Apotheken bringt das Gesetz per Übergangsregelung Rechtssicherheit bei der Erstattung von speziellen Produkten der Wundversorgung.
Zentrales Ziel des sogenannten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) ist laut Bundesregierung eine Verbesserung der hausärztlichen Versorgung. Dazu wurden neben einer Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen zudem auch Jahrespauschalen in der Honorierung eingeführt. Für Chroniker ohne hohen Betreuungsbedarf soll die Arztpraxis künftig eine bis zu vier Quartale umfassende Versorgungspauschale abrechnen können. Bislang müssen die Patienten aus Abrechnungsgründen jedes Quartal vorstellig werden.
Das Gesetz werde die ambulante Versorgung grundlegend verbessern, kommentiert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute den Bundesratsbeschluss. »Wenn leicht chronisch Kranke nicht mehr alle drei Monate für die Quartalspauschale des Arztes in die Praxis einbestellt werden müssen, wenn zusätzliche Patienten abgerechnet werden können, wird auch wieder mehr Zeit sein für neue Patienten.« Einen Termin beim Hausarzt zu bekommen, werde endlich wieder deutlich einfacher – insbesondere für gesetzlich Versicherte. Zudem könnten Hausärzte ihre Lotsenfunktion besser und mit weniger Bürokratie wahrnehmen. Dies würde die Kosten senken und überflüssige Facharzttermine verhindern.
Trotz Billigung des Gesetzes übt die Länderkammer aber auch Kritik. Zwar begrüßten die Länder grundsätzlich die Abschaffung der Hausärzte-Budgets. Die Neuregelung verschlechtere aber die Versorgung, da bereits bestehende Regelungen nicht beachtet würden, heißt es in einer Entschließung. So werde etwa Fördermaßnahmen für eine gesicherte Versorgung die Finanzierung entzogen. Die Bundesregierung müsse hier schnellstmöglich Abhilfe schaffen, fordert der Bundesrat.
Neben den Regelungen für die ambulante Versorgung sieht das Gesetz auch für Apotheken eine wichtige Anpassung vor: die Fristverlängerung der Erstattungsfähigkeit bestimmter Verbandsmittel. Da die bisherige Übergangsregelung über die Erstattung sonstiger Produkte zur Wundbehandlung ausgelaufen war, brauchte es eine rasche Neuregelung, um Rechtssicherheit zu schaffen. In den Apotheken hatte das Rechtsvakuum Anfang Dezember letzten Jahres kurzfristig für Chaos gesorgt. Nun sollen sonstige Produkte zur Wundbehandlung bis Anfang Dezember 2025 weiter erstattet werden können. Dies räume den betreffenden Akteurinnen und Akteuren – insbesondere dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und den Herstellern – mehr Zeit zur Durchführung der Beratungsverfahren ein, so das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Das Gesetz soll zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.