Bundesrat befürwortet Telemedizin in Apotheken |
Der Bundesrat begrüßt, dass Apotheken künftig assistierte Telemedizin anbieten dürfen sollen. Geklärt werden müsse aber, welche Aufgaben Apothekenteams dabei übernehme dürfen. / Foto: Getty Images/Virojt Changyencham
Apothekenteams sollen künftig Leistungen der assistierten Telemedizin anbieten dürfen. Das sieht der Entwurf des »Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens« (Digital-Gesetz) vor, den das Bundeskabinett am 30. August beschlossen hat. Nachdem sich Anfang Oktober der Bundesrats-Gesundheitsausschuss zum Entwurf geäußert hatte, nahm am 20. Oktober nun die Länderkammer Stellung zu den Plänen.
Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme, dass »die Einbindung von Apotheken in telemedizinische Versorgungsprozesse – vor allem im ländlichen Raum – grundsätzlich ein niedrigschwelliger Versorgungsansatz sein kann«. Die Behandlungshoheit obliege aber weiterhin der versorgenden Ärztin beziehungsweise dem versorgenden Arzt.
Zudem spricht sich die Länderkammer dafür aus, zunächst in einzelnen Regionen zu erproben, welche Leistungen sich für eine derartige Versorgungsform eignen. Dafür kämen beispielsweise ländliche und strukturschwache Regionen infrage. »Der Bundesrat hält es hierbei auch für erforderlich zu klären, welche Aufgaben an das Personal in Apotheken im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten überhaupt delegiert werden können«, heißt es in der Stellungnahme.
Mit dem Digital-Gesetz will der Gesetzgeber das E-Rezept ab Januar 2024 verpflichtend einführen. Die elektronische Patientenakte (EPA) soll ab Januar 2025 zum Normalfall werden und zunächst für digital gestützte Medikationsprozesse, eine Patientenkurzakte und Laborbefunde verwendet werden. Wer die EPA nicht will, muss aktiv widersprechen (Opt-out-Regelung). Geplant ist zudem, dass Apotheken künftig assistierte Telemedizin anbieten dürfen.
Konkret sind nach § 129 Absatz 5h folgende Maßnahmen geplant:
Während Ärzteverbände assistierte Telemedizin in Apotheken ablehnen, begrüßt die ABDA diese Möglichkeit. Zugleich hat die Bundesvereinigung den Gesetzgeber aufgefordert, die finanziellen, räumlichen und technischen Voraussetzungen für die neue Leistung konkreter zu benennen.
Der Gesetzentwurf ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. Als Nächstes wird sich der Bundestag mit dem Entwurf befassen. Die ABDA erwartet nach eigenen Angaben, dass der Gesundheitsausschuss des Bundestags sie als Nächstes um eine Stellungnahme bitten wird. Diese werde sie auf der Grundlage der Stellungnahme zum Referentenentwurf und unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Änderungen und Entwicklungen erarbeiten, kündigte die Bundesvereinigung gestern an.