Bundesdatenschutz: Keine weiteren Prüfungen am E-Rezept |
Auch die Anfrage beim BfDI ergab, dass man mit dem Landesdatenschutz Schleswig-Holstein über das E-Rezept-System gesprochen habe. Laut einem BfDI-Sprecher ging es dabei um die folgenden Themen:
- Die Auslegung von § 360 SGB V. Zur Erklärung: Dort ist in Absatz 2 festgehalten, dass die Kassenärzte ab Januar dieses Jahres elektronisch verordnen müssen und dabei die Dienste der Telematik-Infrastruktur (TI) zu verwenden haben.
- Die Möglichkeiten zur »Authentisierung in der TI« für Patientinnen, Patienten, Leistungserbringende oder Verordnende.
- Vorgaben zum Umgang mit Verordnungen.
- Regelungen zur Herausgabe von abgerufenen Verordnungsdaten durch Leistungserbringende und
- Vorgaben für die (Weiter-)Verarbeitung von Verordnungsdaten, die Leistungserbringende aus der TI abgerufen haben.
Der BfDI-Sprecher stellte aber auch klar, dass er nach dem Austausch mit dem Landesdatenschutz Schleswig-Holsteins keine weiteren Prüfungen durchführe. Wörtlich hieß es: »Der BfDI unternimmt aktuell keine weiteren datenschutzrechtlichen Prüfungen zum Thema E-Rezept.« Einschränkend fügte der Sprecher aber hinzu, dass für den nicht-öffentlichen Bereich grundsätzlich die jeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz zuständig seien. Daher könne der BfDI weder das Mail-Angebot in Schleswig-Holstein noch die Angebote der Plattformen und Versender kommentieren.
Offensichtlich ist aber auch, dass die Beratungen rund um das Thema Datenschutz bei der E-Rezept-Einführung in den kommenden Wochen und Monaten erst so richtig an Fahrt aufnehmen werden. Denn Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hat erst am vergangenen Freitag mitgeteilt, dass er dafür sorgen wolle, dass E-Rezepte auch via E-Mail und SMS weitergeleitet werden können. Dafür liegen aber noch keine bundesweit einheitlichen, sicheren Verfahren vor. Der BfDI-Sprecher erklärte, man stehe grundsätzlich im Austausch mit der Gematik, äußerte sich aber nicht zum Inhalt dieser Gespräche.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.