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Code-Weiterleitung
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Bundesdatenschutz: Keine weiteren Prüfungen am E-Rezept

Das Statement der Landesdatenschützerin Schleswig Holsteins zur E-Rezept-Weiterleitung hat Fragen zur gesamten Einführung des neuen Verordnungssystems aufgeworfen. Gegenüber der PZ stellt der Bundesbeauftragte für Datenschutz nun aber klar, dass auf Bundesebene keine weiteren Prüfungen laufen. Auch das Pilotprojekt in Westfalen-Lippe scheint nicht durch Datenschutz-Fragen bedroht zu sein.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 29.08.2022  15:30 Uhr

BfDI: Gespräche zum E-Rezept

Auch die Anfrage beim BfDI ergab, dass man mit dem Landesdatenschutz Schleswig-Holstein über das E-Rezept-System gesprochen habe. Laut einem BfDI-Sprecher ging es dabei um die folgenden Themen:

- Die Auslegung von § 360 SGB V. Zur Erklärung: Dort ist in  Absatz 2 festgehalten, dass die Kassenärzte ab Januar dieses Jahres elektronisch verordnen müssen und dabei die Dienste der Telematik-Infrastruktur (TI) zu verwenden haben.

- Die Möglichkeiten zur »Authentisierung in der TI« für Patientinnen, Patienten, Leistungserbringende oder Verordnende.

- Vorgaben zum Umgang mit Verordnungen.

- Regelungen zur Herausgabe von abgerufenen Verordnungsdaten durch Leistungserbringende und

- Vorgaben für die (Weiter-)Verarbeitung von Verordnungsdaten, die Leistungserbringende aus der TI abgerufen haben.

Landesdatenschützer sind für nicht-öffentlichen Bereich zuständig

Der BfDI-Sprecher stellte aber auch klar, dass er nach dem Austausch mit dem Landesdatenschutz Schleswig-Holsteins keine weiteren Prüfungen durchführe. Wörtlich hieß es: »Der BfDI unternimmt aktuell keine weiteren datenschutzrechtlichen Prüfungen zum Thema E-Rezept.« Einschränkend fügte der Sprecher aber hinzu, dass für den nicht-öffentlichen Bereich grundsätzlich die jeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz zuständig seien. Daher könne der BfDI weder das Mail-Angebot in Schleswig-Holstein noch die Angebote der Plattformen und Versender kommentieren.

Offensichtlich ist aber auch, dass die Beratungen rund um das Thema Datenschutz bei der E-Rezept-Einführung in den kommenden Wochen und Monaten erst so richtig an Fahrt aufnehmen werden. Denn Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hat erst am vergangenen Freitag mitgeteilt, dass er dafür sorgen wolle, dass E-Rezepte auch via E-Mail und SMS weitergeleitet werden können. Dafür liegen aber noch keine bundesweit einheitlichen, sicheren Verfahren vor. Der BfDI-Sprecher erklärte, man stehe grundsätzlich im Austausch mit der Gematik, äußerte sich aber nicht zum Inhalt dieser Gespräche.

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