Bundesapothekerkammer warnt vor Cannabis-Bezug über Online-Plattformen |
Online-Plattformen verschicken mitunter Medizinalcannabis ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt. Das öffnet Missbrauch Tür und Tor. / © Imago/Depositphotos
Mit einer Resolution will die Bundesapothekerkammer nicht nur vor Cannabis-Bezug über Online-Plattformengegen warnen, sondern auch für konsequente Stärkung patientenorientierter, heilberuflicher Strukturen an die Politik appellieren.
»Die Versorgung der Menschen mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln wie Medizinalcannabis darf nicht den kommerziellen Interessen von digitalen Handelsplattformen unterworfen werden«, sagt BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann. Denn mithilfe standardisierter Fragebögen seien online ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt immer wieder Rezepte für Medizinalcannabis und andere beratungsbedürftige Arzneimittel ausgestellt worden, so die Bundesapothekerkammer in einer Pressemitteilung.
Die Resolution wurde vergangene Woche von den 17 Präsidentinnen und Präsidenten der Apothekerkammern beschlossen. Demnach sei es bedenklich, dass Plattformen immer häufiger nicht nur der Vermittlung von Bestellungen, sondern auch der »Beschaffung« von Verschreibungen dienten.
Wörtlich wird in der Pressemitteilung erklärt: »Die ärztliche Entscheidung einer Arzneimitteltherapie mutiert zu einem reinen Bestellvorgang durch den Nutzer oder die Nutzerin. Diese Entwicklung unterläuft den Sinn und Zweck der Verschreibungspflicht und gefährdet das Bewusstsein für die Notwendigkeit der medizinischen Indikationsstellung.«
Die BAK appelliert an Politik und Aufsichtsbehörden, die Gesundheit der Patientinnen und Patienten durch die konsequente Stärkung patientenorientierter, heilberuflicher Strukturen zu sichern. BAK-Präsident Hoffmann nimmt auch Bezug auf die Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die am 11. Juni in Weimar beginnt: »Wir begrüßen es sehr, dass die Gesundheitsministerinnen und -minister der Bundesländer die Dringlichkeit dieses Themas verstanden haben und das Ausstellen von Online-Verschreibungen ohne persönliche, ärztliche Erstkonsultation bei ihrem Treffen diskutieren wollen.«
Die Apothekerschaft sei bereit, an der Weiterentwicklung sicherer und patientengerechter Versorgungsmodelle im digitalen Raum aktiv mitzuwirken – unter der Bedingung, dass die hohe pharmazeutische Qualität, die individuelle Beratung und der Schutz der Patientinnen und Patienten an erster Stelle stehen.
»Apothekerinnen und Apotheker haben jedoch – ebenso wie Ärztinnen und Ärzte – darauf zu achten, dass sich auch heilberufliche Leistungen, die mit Unterstützung von Plattformstrukturen erbracht werden, im Rahmen des geltenden Rechts bewegen und die Apotheken- und die Verschreibungspflicht nicht unterlaufen werden«, so die BAK.