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Krankenhausreform 

Bund und Länder bessern nach 

Die schon von der Ampel-Koalition besiegelte Neuaufstellung der Krankenhäuser soll noch an einigen Stellen geändert werden – so wollen es Bund und Länder. Jetzt läuft das Gesetzgebungsverfahren an.
dpa
23.07.2025  17:00 Uhr

Die vorgesehenen Nachsteuerungen bei der Krankenhausreform nehmen konkrete Formen an. Das Bundesgesundheitsministerium plant, jetzt einen Entwurf für ein Anpassungsgesetz in die Anhörung bei den Ländern und Verbänden zu geben, wie es aus Kreisen des Ressorts hieß. An den Zielen einer besseren Qualität und einer Konzentration bei schwierigen Eingriffen solle dabei festgehalten werden. Um die Reform vor Ort umsetzbar zu machen, sollten den Ländern aber mehr Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand gegeben werden.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern hatten sich Anfang Juli dazu abgestimmt, die noch von der Ampel-Koalition gegen Proteste durchgesetzte Reform nachzubessern. Sie trat Anfang 2025 in Kraft und soll bis 2029 umgesetzt werden. Das Netz der 1.700 Kliniken dürfte kleiner werden.

Basis der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen neue »Leistungsgruppen« sein. Sie sollen Behandlungen genauer beschreiben und einheitliche Qualitätsvorgaben bei Personal und Erfahrung gewährleisten.

Krankenhausreform: Längere Ausnahmeregelungen

Konkret soll nach Angaben aus Ministeriumskreisen nun etwa geregelt werden, dass bestimmte Standards zur Zahl von Ärzten in Ausnahmefällen nicht nur für drei Jahre ausgesetzt werden dürfen, sondern für zweimal drei Jahre. Zudem sollen bestimmte Fristen verlängert werden, damit die Länder mehr Zeit haben, die Wirkungen der Reform abzuschätzen. Die Definition eines Klinikstandorts, wonach dessen Gebäude maximal zwei Kilometer voneinander entfernt sein dürfen, solle aber beispielsweise nicht noch weiter gefasst werden.

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