Bürokratie-Schonfrist für Apotheken gefordert |
Cornelia Dölger |
26.01.2024 16:45 Uhr |
Um die Lieferengpasslage zu entschärfen, brauche es neben mehr Beinfreiheit beim Austausch nicht verfügbarer Arzneimittel »insgesamt weniger bürokratische Hindernisse«, so eine Forderung von der CDU. / Foto: PantherMedia / Federico Caputo
»Der sich zunehmend verschärfende Medikamentenmangel in Deutschland gefährdet die Versorgungssicherheit und damit Menschenleben«, zitiert die Apothekerkammer Schleswig-Holstein die Politikerin heute in einer Mitteilung. In Mangelsituationen müssten Apotheken mehr Spielräume bekommen, so Nicolaisen.
Um die Lieferengpasslage zu entschärfen, brauche es neben mehr Beinfreiheit beim Austausch nicht verfügbarer Arzneimittel »insgesamt weniger bürokratische Hindernisse«, wird Nicolaisen weiter zitiert. Die Vorsitzende der AG Kommunalpolitik der CDU-Bundestagsfraktion fordert demnach ein »Belastungsmoratorium für Apotheken, um sich vor überbordender Bürokratie zu schützen«.
Nicolaisen kritisiert, dass sich die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz weiter verschärft habe. Das Gesetz schreibt unter anderem vor, dass Apotheken für zwei Jahren einen auf zwei Euro erhöhten Kassenabschlag hinnehmen müssen. »Damit beschleunigt die Bundesregierung das Apothekensterben und gefährdet die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum«, beklagte Nicolaisen.
Obendrein verprelle das Gesetz die wichtigen Arzneimittelhersteller. Der Pharmastandort Deutschland werde unattraktiver, weil mit dem Gesetz die Preisbildungsvorgaben für die Hersteller angezogen wurden, warnte Nicolaisen. Gegen die Änderungen bei der Nutzenbewertung und den Erstattungsregeln von neuen Arzneimitteln haben inzwischen vier Pharmaunternehmen Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Die Kammer stimmt in ihrer Mitteilung Nicolaisens Kritik zu. Angesichts der niedrigen Erstattungsbeträge für viele Generika stiegen immer mehr Anbieter aus der Produktion aus. »Daher ist es wichtig, langfristig Anreize zu schaffen, um die noch bestehende Fertigung im Land zu halten«, schreibt die Kammer.
Die Abschaffung von Festbeträgen für Kinder-Arzneimittel im Zusammenhang mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) sei zwar grundsätzlich begrüßenswert, andererseits beträfen diese Maßnahme nur ein Prozent der Grundversorgungsmedikamente. »In Deutschland hat man es mit der Ökonomisierung der pharmazeutischen Grundversorgung völlig übertrieben«, erklärt die Kammer. Die Generikaproduktion sei »kaputtgespart« worden.
Dies sei eine »versorgungsgefährdende Marktverdichtung«, die sich unter anderem auch im anhaltenden Apothekensterben bemerkbar mache; nach Angaben der Kammer haben in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr 23 Offizinen schließen müssen. Die Anzahl der Apotheken bundesweit sank auf 17.571 Betriebe.