Pharmazeutische Zeitung online
Stellenanzeigen

»Bürofee gesucht« – Achtung bei Formulierungen

Geschlechterdiskriminierungen in Stellenanzeigen können für Arbeitgeber vermeidbare Kosten produzieren. Ob die Bezeichnung »Bürofee« eine Geschlechterdiskriminierung für das männliche Geschlecht ist, hatte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zu entscheiden.
Jasmin Herbst
01.03.2024  12:15 Uhr

»Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine flexible und freundliche Bürofee für Bürotätigkeiten (…)«, so ließ ein Arbeitgeber die Stellenanzeige veröffentlichen, auf die sich ein gelernter Bankkaufmann mit langer Berufserfahrung, bewarb. Nachdem dessen Bewerbung im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt wurde und er eine Absage erhalten hatte, klagte der Bewerber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Geschlechterdiskriminierung.

Er sah sich mit dem Begriff Bürofee als männlicher Bewerber diskriminiert und forderte Entschädigungszahlungen in Höhe von drei Bruttomonatsgehälter der ausgeschriebenen Stelle. Doch er klagte zu Unrecht, wie in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied (Urteil vom 27.03.2017, Az.: 3 Sa 487/16).

Geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen

Gemäß § 1 Absatz 1 AGG dürfen Arbeitnehmer unter anderem nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden. Im vorliegenden Fall kam die Kammer des LAG Rheinland-Pfalz jedoch zur Auffassung, dass »Feen« sowohl weiblich als auch männlich sein können. Vertretbar sei auch der Vergleich zur Bezeichnung »Bürokraft«, der ebenso als geschlechtsneutrale Personenbezeichnung aufgeführt werden könne, so das Gericht. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

Im Ergebnis tun Arbeitgeber gut daran, missverständliche Formulierungen in Stellenanzeigen außen vor zu lassen, um von vornherein Streitigkeiten über Diskriminierungen zu vermeiden. In jedem Fall bietet es sich an, eine Formulierung zu treffen, die sowohl männliche als auch weibliche und diverse Bewerber nicht ausgrenzt.

In der Praxis hat sich der Zusatz »m/w/d« in Stellenanzeigen durchgesetzt, seitdem das Personenstandsregister im Jahr 2018 um das »dritte Geschlecht« erweitert worden ist.

Also wenn schon eine auflockernde Bezeichnung in Stellenanzeigen gewählt wird, dann sollten Arbeitgeber zur Sicherheit stets den Zusatz »m/w/d« nicht vergessen.

Weitere Tipps zu Rechtsfragen in der Arbeitswelt finden Sie unter der PZ-Rubrik pharmastellen.jobs.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa