BtM-Rezepte behalten Gültigkeit |
Alexander Müller |
28.03.2024 13:00 Uhr |
Nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes: Bereits ausgestellte BtM-Rezepte über Cannabis und Dronabinol dürfen auch nach dem 1. April noch beliefert werden. / Foto: Adobe Stock/Klaus Eppele
Unter der neuen Gesetzeslage werden Cannabis und Dronabinol nicht mehr in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) geführt und unterliegen damit auch nicht mehr der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Die Umstellung bringt für die Apotheken zwar Erleichterungen – etwa bei der Lagerung und Dokumentation – bedeutet aber auch Herausforderungen. So gilt für Verordnungen ab April die E-Rezept-Pflicht, die Sonder-PZN mussten entsprechend angepasst werden.
Zudem stellte sich die Frage, was in der ersten Aprilwoche mit Cannabis-Verordnungen geschieht, die noch vor dem Stichtag auf BtM-Rezepten ausgestellt wurden. Gegenüber dem Deutschen Apothekerverband hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nun Entwarnung gegeben: »Wir gehen davon aus, dass die bis zu dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes auf einem BtM- Rezept ausgestellten Verordnungen für Cannabis und Dronabinol von den Apotheken auch nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes noch zu beliefern sind und nicht retaxiert werden.«
Zu beachten bleibe die begrenzte Gültigkeit der BtM-Rezepte von sieben Tagen. Und ab Inkrafttreten des Cannabisgesetzes sei keine BtM-Gebühr mehr in Ansatz zu bringen, so der GKV-SV.
Die Apotheken müssen selbst Acht geben. Weil das Cannabisgesetz relativ kurzfristig veröffentlicht wurde, sind alle Cannabis- und Dronabinol-Produkte im ABDA-Artikelstamm noch als BtM gekennzeichnet. Eine entsprechende Ummeldung ist aufgrund der Meldefristen erst zum 1. Mai möglich.
Abzuwarten bleibt, ob alle Praxisverwaltungssysteme (PVS) der Ärzte eine Verordnung von in der Software als BtM gekennzeichneten Cannabisprodukten auf einem E-Rezept oder Muster 16 überhaupt ermöglichen. Der GKV-SV habe auch in diesem Fall eine kurzfristige Lösungsfindung zugesagt.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.