BSI hat Bedenken gegen Card-Link |
Alexander Müller |
04.03.2024 15:48 Uhr |
Das Card-Link-Verfahren soll das Einlösen von E-Rezepten mit dem Smartphone erleichtern. Doch das BSI hat Bedenken. / Foto: Adobe Stock/JuanCi Studio
Card-Link soll das Einlösen über das Smartphone erleichtern, denn die hierfür bislang vorgesehen Gematik-App hat sich in der Praxis bislang nicht durchgesetzt, es dominiert derzeit die Einlösung über die Elektronische Gesundheitskarte (EGK) der Versicherten in der Apotheke, seltener kommt noch der Ausdruck des Tokens zum Einsatz.
Für Card-Link benötigt der Patient keine EGK-PIN mehr, ein NFC-fähiges Smartphone und eine ebenfalls NFC-fähige Versichertenkarte reichen aus. Wird die Karte ans Smartphone gehalten, erfolgt automatisch die Aufforderung, die letzten sechs Ziffern der Kartennummer einzugeben. Dann kann das E-Rezept eingesehen und weitergeleitet werden.
Vor allem die Versender erhoffen sich von Card-Link einen leichteren Zugang zum E-Rezept. Das Verfahren wurde schließlich im Auftrag des Verbands der europäischen Versandapotheken (European Association of E-Pharmacies, EAEP) entwickelt. Eine erste Kommentierungsrunde bei der Gematik hat stattgefunden. Hier wurden Bedenken mit Blick auf Datensicherheit vorgetragen. Das BSI wurde um eine Stellungnahme gebeten.
Laut einem Bericht von »heise online« hat das BSI der Gematik empfohlen, »den Einsatz nur übergangsweise bis zur flächendeckenden Ausrollung der Gesundheits-ID in Betracht zu ziehen«. Zwar werde das Konzept für Card-Link durch die Gematik spezifiziert, allerdings seien die »anwendungsbezogenen Anteile«, beispielsweise das Einlösen des E-Rezepts mittels Card-Link, »nicht direkt Teil der Regulierung«, ebenso wenig wie die zugehörigen Empfehlungen in den Implementierungsleitfäden, so der BSI-Sprecher. Beides entspreche »nicht dem Stand der Technik«.
Daher empfiehlt das BSI laut »heise«-Bericht, das E-Rezept »in der durch das BSI bestätigten, gesetzlich garantierten Form mit elektronischer Gesundheitskarte und PIN-Eingabe zu nutzen«, bis Versicherte von ihren Krankenkassen eine Gesundheits-ID erhalten haben.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte sich unlängst ebenfalls dagegen ausgesprochen, einen weiteren Einlöseweg zu bieten. Aus ihrer Sicht wird über die drei verfügbaren Wege – EGK, Token-Ausdruck und Gematik-App – niemand diskriminiert. Das Einlösen über die EGK sei ein einfacher und sicherer Weg, der von den Patienten angenommen werde. Laut einer IQVIA-Umfrage kommen tatsächlich die allermeisten E-Rezepte auf diesem Weg in die Apotheke.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.