Brüssel bittet um Input zum Kritische-Arzneimittel-Gesetz |
| Jennifer Evans |
| 03.02.2025 13:30 Uhr |
Gesundheitspolitik zum Mitmachen: Die EU-Kommission bittet Stakeholder um ihre Meinung. / © IMAGO/Steinach
Die EU-Kommission ist auf der Suche nach Anregungen von allen Seiten. Und hat nun einen Aufruf gestartet. Online können Stakeholder ihre Forderungen an den geplanten Critical Medicines Act einbringen.
Die Beiträge der verschiedenen Interessengruppen sollen helfen, das EU-Gesetz zu entwickeln. Noch bis zum 27. Februar 2025 ist es möglich, Ideen einzureichen. Beteiligen können sich neben den EU-Mitgliedstaaten auch Behörden, Ministerien sowie Vertreter von Pharma- und Gesundheitspolitik, Patientenorganisationen, Krankenhäuser, Angehörige von Gesundheitsberufen, Verbände sowie Hochschul- und Forschungseinrichtungen. Auch EU-Bürger oder internationale Organisationen dürfen Input geben.
Das EU-Gesetz soll Schwachstellen in der Lieferkette für kritische Arzneimittel aufdecken, ihre Verfügbarkeit verbessern und für mehr Versorgungssicherheit in Europa sorgen. Eine Schwachstelle entsteht, wenn zum Beispiel eine Abhängigkeit von einem Lieferanten besteht, der die einzige Quelle für einen Rohstoff, ein Zwischenprodukt oder einen pharmazeutischen Wirkstoff ist. Abhängigkeit kann aber auch eine Reihe von Lieferanten betreffen, die nur an einem einzigen geografischen Ort ansässig sind.
Langfristiges Ziel des Gesetzes ist es daher, Europas Arzneimittelversorgung unabhängiger von Drittstaaten zu machen. Schon jetzt mangelt es zum Teil an alternativen Präparaten, was eine Gefahr für betroffene Patienten sowie die öffentliche Gesundheit darstellt.
Da die Lage bereits ernst ist, will die EU-Kommission keine Zeit verlieren und verzichtet auf das übliche Prozedere. »Da es dringend notwendig ist, das festgestellte politische Problem zu lösen, wird der Rechtsakt ohne Folgenabschätzung verabschiedet«, heißt es in einer Begründung zu dem Feedback-Prozess. Stattdessen soll unter anderem der Feedback-Bericht als Beleg für das Gesetz dienen und dessen Empfehlungen später in die Verordnung einfließen.