Branche fordert Ende der Genehmigungspflicht |
Ev Tebroke |
04.01.2024 10:30 Uhr |
Damit Erkrankte medizinisches Cannabis auf Rezept verordnet bekommen können, müssen Ärztinnen und Ärzte bislang bei den Krankenkassen eine Genehmigung zur Kostenübernahme einholen. / Foto: Adobe Stock/Sebastian Duda
Damit Erkrankte künftig einfacher medizinisches Cannabis auf Rezept erhalten können, sollen die bislang geltenden Regeln gelockert werden. Derzeit müssen Ärztinnen und Ärzte zunächst bei der Krankenkasse eine Genehmigung einholen, damit sie Medizinalcannabis auf Kassenkosten verschreiben dürfen (Genehmigungsvorbehalt). Dieses Prozedere steht als zu aufwendig und zeitintensiv in der Kritik.
Nach Angaben der Cannabis-Fachverbände werden von den Kassen zudem 30 bis 40 Prozent dieser Anträge auf Kostenübernahme abgelehnt. Die Branche fordert deshalb verbändeübergeifend, die Vorgaben zu lockern, wie sie heute anlässlich eines Stellungnahmeverfahrens beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gemeinsam mitteilten.
Hintergrund ist, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Zuge des Engpassgesetzes (ALBVVG) die Genehmigungsfrist der Krankenkassen für Medizinalcannabis vor der erstmaligen Verordnung bereits von drei auf zwei Wochen verkürzt hat. Gleichzeitig hat es den G-BA aufgefordert, hinsichtlich des Genehmigungsvorbehalts die Arzneimittelrichtlinie anzupassen. Demnach soll der Bundesausschuss Facharztgruppen und erforderliche Qualifikationen festlegen, bei denen dieser Vorbehalt in Zukunft entfallen soll. Am 7. November hat der G-BA einen Beschlussvorschlag vorgelegt, zu dem die Fachverbände Stellungnahmen abgeben können. Der Vorschlag geht diesen nicht weit genug, wie sie jetzt mitteilten. Sie wollen das Genehmigungsprozedere grundsätzlich abgeschafft sehen.
Eine optimale Versorgungslage könne nur gewährleistet werden, wenn der Genehmigungsvorbehalt vollständig abgeschafft werde, um Patientinnen und Patienten unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten Zugang zu ihrer notwendigen Therapie zu gewähren, heißt es in der von acht Fachverbänden getragenen Mitteilung. Gleichzeitig müssten verschreibende Ärztinnen und Ärzte vor Regress geschützt werden.
Auf alle Fälle sollte der Kreis der vorgeschlagenen Fachärzte, die Medizinalcannabis verordnen dürfen, deutlich erweitert werden und zwar auf alle Fachgebiete, in denen sich Medizinalcannabis bereits bewährt habe, so die Forderung. Und bei einer Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts seien insbesondere die Hausärztinnen und -ärzte zu berücksichtigen, da diese die zweitgrößte Verordnergruppe darstellten.
Die unterzeichnenden Verbände fordern den Gesetzgeber auf, die notwendigen Anpassungen im Rahmen der anstehenden Regulierungen, im Rahmen des Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG), oder im Rahmen des Bürokratieabbaus im Gesundheitswesen vorzunehmen.
Die Forderung wird neben dem Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) von sieben weiteren Verbänden getragen: Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW), Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan), Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC), Deutsche Medizinal-Cannabis Gesellschaft (DMCG), Interdisziplinärer Arbeitskreis Brandenburger Schmerztherapeuten und Palliativmediziner (IABSP) und dem Patientenverband Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin (SCM).