BPhD befürwortet neue pDL |
Der Referentenentwurf zum Gesundes-Herz-Gesetz sieht neue pharmazeutische Dienstleistungen vor, die der BPhD begrüßt. Sie umfassen Beratungen und Check-Ups zu Diabetes, Herz-Kreislauf- und tabakassoziierten Erkrankungen. / Foto: Getty Images/Westend61
»Arzneimittelbezogene Präventionsleistungen sind schon jetzt Bestandteil des Apothekenalltags«, schreibt der BPhD am heutigen Montag in einer Pressemitteilung, in der er sich zum Referentenentwurf des GSG positioniert. Dass Apotheken nun vom Bundesministerium für Gesundheit als essenzieller Bestandteil von Präventionsstrategien erkannt wurden, hebt er positiv hervor. Er bezieht sich darauf, dass der Gesetzentwurf die Einführung von drei neuen pDL vorsieht, was er ausdrücklich unterstützt. Die neuen Dienstleistungen umfassen Beratungen und Check-Ups zu Diabetes, Herz-Kreislauf- und tabakassoziierten Erkrankungen.
Der Entwurf sieht zudem vor, dass die Bundesapothekerkammer standardisierte Arbeitsanweisungen zu den neuen pDL erstellen soll. Dies befürwortet der BPhD, da dies eine bundesweit einheitliche Qualität der pDL sichere, und plädiert dafür, den Bürokratieaufwand für die einzelnen Apotheken so gering wie möglich zu halten. Der Studierendenverband betont, dass die neuen pDL Patienten einen großen Mehrwert böten und zudem die heilberuflichen Aspekte des Apothekerberufs erweiterten.
Damit die neuen pDL erfolgreich umgesetzt werden können, fordert der BPhD eine angemessene Honorierung für die Apotheken. Dies stehe jedoch in einem gewissen Widerspruch zum Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG). Dieser sieht vor, dass ein Teil des Zuschlags auf Arzneimittelabgaben, der aktuell die pDL finanziert, zur Erhöhung der Vergütung des Nacht- und Notdienstes verwendet wird. »Der BPhD befürwortet ausdrücklich, dass sich das Berufsbild der Apothekerinnen und Apotheker hin zu mehr heilberuflichen Tätigkeiten fokussiert und damit den Schwerpunkt auf pDL legt«, so der Studierendenverband. »Dabei sollte immer eine ausreichende Vergütung dieser Leistungen gewährleistet sein. Ob und inwiefern dies beim ApoRG berücksichtigt wird, sollte deshalb vor Abstimmung des Apotheken-Reformgesetzes erörtert werden.«
Aus Sicht des BPhD sind darüber hinaus einige weitere pDL denkbar. Er fordert daher, »dass sich auch weiterhin mit der Möglichkeit für beispielsweise STI-Tests, nichtinvasiven Allergietests oder verschiedenen Urin-Tests durch Apothekerinnen und Apotheker in der Apotheke auseinandergesetzt wird.« Auch Schulungen zur Anwendung von Insulin- oder Heparinpens sowie die Ausweitung von Impfangeboten in der Apotheke schlägt der Studierendenverband vor.
Außerdem seien ausführliche, allgemein-pharmazeutische Beratungen durch Apothekerinnen und Apotheker bisher noch nicht ausreichend gefördert. Würden diese ausgebaut und fair entlohnt, sei eine Verbesserung der Adhärenz und Arzneimitteltherapiesicherheit zu erwarten.
»Die Erweiterung der Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern muss auch in der Ausbildung abgebildet werden«, meint der BPhD. Insbesondere der Ausbau der Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie sei notwendig, um die pDL langfristig qualitativ durchführen zu können, vor allem mit Blick auf Medikationsanalysen und -management. Der Studierendenverband fodert, sofort die nötigen Lehrstühle an allen Studienstandorten zu schaffen beziehungsweise zu besetzen und die beiden Fächer in ihrem zeitlichen und inhaltlichen Umfang auszuweiten. Auch sollten aus Sicht des BPhD die Grundlagen klinisch-pharmazeutischer Inhalte bereits im Grundstudium gelehrt werden.
Ebenso spricht sich der Verband für eine interprofessionelle Lehre aus, in der die Pharmazie mit anderen heilberuflichen Studiengängen verknüpft wird: »Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern sowie von Ärztinnen und Ärzten ergänzen sich beispielsweise und führen bei gelungener Zusammenarbeit zu einer umfassenden und ganzheitlichen Betreuung der Patientinnen und Patienten.« Dies erhöhe die Qualität und Effektivität des Gesundheitssystems. Interprofessionelle Zusammenarbeit solle daher bereits im Studium gefördert und verpflichtend ins Curriculum der Gesundheitsberufe aufgenommen werden.