BMG zückt erneut ein Faktenblatt |
Jennifer Evans |
20.09.2023 10:00 Uhr |
Dem Protest seitens der Krankenhäuser an den Finanzierungslücken im System setzt das BMG nun ebenfalls ein Faktenblatt entgegen. / Foto: Angelika Bentin - Fotolia
Es wird schon fast zur Tradition. Nachdem die Apotheker- und Ärzteschaft das Prozedere aus dem BMG bereits kennt, kommen nun auch die Kliniken in den Genuss. Sobald es um das Thema Protest geht, kommt der Gegenschlag aus dem BMG – in Form eines Faktenpapiers. Gestern machte dann also auch ein entsprechendes Dokument zu den Krankenhäusern die Runde. Darin listet das Ministerium von Professor Karl Lauterbach (SPD) auf, von welchen Fonds, Pauschalen und Unterstützungen die Häuser derzeit profitierten. Auch die Energiehilfen und einzelne Förderungen in den Bereichen Geburtshilfe und Pädiatrie sind Teil des Faktenblatts.
»Die Krankenhäuser in Deutschland sind eine wichtige Säule der Gesundheitsversorgung«, heißt es darin zwar. Aber auch, dass es in Europa – abgesehen von Österreich – kein weiteres Land gebe, in dem pro Kopf so viel Geld für Krankenhäuser ausgegeben werde wie hierzulande. Schuld für die marode Substanz der Kliniken gibt das BMG den Ländern, die seit mehr als zehn Jahren »die Hälfte der notwendigen Investitionskosten schuldig« blieben.
Das Faktenblatt dürfte die Kliniken wohl ebenso verärgern wie sein Pendant im Juni schon die Apothekerschaft. Das Dokument hatte nämlich für mächtig Wirbel gesorgt, weil das Ministerium darin Umsatz mit Erträgen verwechselte, wie die ABDA seinerzeit scharf kritisierte. Mit Blick auf das Umsatzplus während der Pandemie habe Lauterbach völlig übersehen, dass Apotheken beispielsweise bei der Herstellung von Desinfektionsmitteln oder dem Aufbau der Test-Infrastruktur hohe Investitionen stemmen mussten, betonte damals ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.
»Es ist traurig, dass gerade das Ministerium, das uns mit diesen Aufgaben betraute, diese Fakten unterschlägt. Grundsätzlich vergisst das BMG bei seiner Argumentation vollständig die Kostensituation in den Apotheken. Dass die Apothekenzahl seit Jahren zurückgeht, ist nicht ohne Grund«, hob Overwiening vor diesem Hintergrund hervor.
Außerdem stieß der ABDA übel auf, dass die Honorarkürzung im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in dem Faktenblatt als »verhältnismäßig« bezeichnet wurde. Aus Sicht der Standesvertretung habe es sich bei dieser Amtshandlung vielmehr um einen »moralischen Tiefschlag« in Richtung Apothekerschaft gehandelt.