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Offizielle Orientierungsmarke

BMG will Zusatzbeitrag auf 2,9 Prozent festlegen

Die Kassen entscheiden selbst, wie hoch sie ihre Zusatzbeiträge ansetzen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann aber eine Orientierungsmarke vorgeben. Sie soll für 2026 bei durchschnittlich 2,9 Prozent liegen. Schon in diesem Jahr war die ursprüngliche Marke gerissen worden.
AutorKontaktdpa
Datum 10.11.2025  13:00 Uhr

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will die offizielle Orientierungsmarke für die Entwicklung der Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr auf dem aktuellen Niveau festlegen. »Unsere Aufgabe ist es, gemeinsam im sogenannten Schätzerkreis mit den Kassen und anderen Experten festzulegen, wie hoch der durchschnittliche ausgabendeckende Zusatzbeitrag zu erwarten ist«, sagte die CDU-Politikerin der »Rheinischen Post«. »Und den werden wir an diesem Montag auf 2,9 Prozent festlegen und veröffentlichen.«

Laut Gesetz gibt das Ministerium die Orientierungsmarke für die Zusatzbeiträge der Kassen für das Folgejahr eigentlich bis 1. November bekannt. Dies verzögert sich nun wie im Vorjahr leicht. Die angepeilten durchschnittlichen 2,9 Prozent folgen der Berechnung eines Schätzerkreises – und entsprechen dem jetzigen Niveau. Um den Druck für Beitragsanhebungen zu mindern, hatte Warken gerade ein Sparpaket von zwei Milliarden Euro durch den Bundestag gebracht.

Orientierungsmarke für 2025 unterjährig gerissen

Die Kassen warnen vor dennoch nötigen Beitragsanhebungen und davor, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 drei Prozent übersteigt. Hintergrund ist auch, dass die Prognose des Schätzerkreises nicht berücksichtigt, wenn Kassen Reserven auf vorgeschriebene Mindestniveaus auffüllen müssen. Für dieses Jahr hatte das Ministerium die Orientierungsmarke auf durchschnittlich 2,5 Prozent festgelegt, tatsächlich sind es inzwischen aber 2,9 Prozent.

Warken wies auf die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Krankenkasse hin. »Da Wettbewerb unter den Kassen herrscht, muss jede einzelne schauen, wie sie mit ihren Einnahmen und Ausgaben wirtschaftet. Manchen gelingt das besser als anderen, und deshalb gibt es unterschiedliche Zusatzbeiträge.« Versicherte müssten für sich abwägen, ob sich ein Kassenwechsel lohne. »Beitragssatz und Leistungen sollten immer abgewogen werden.«

Direkt stabile Beiträge bei jeder einzelnen Kasse festlegen kann die Politik nicht. Über die konkreten Zusatzbeiträge für 2026 für ihre Versicherten entscheiden die Kassen je nach ihrer Finanzlage in den kommenden Wochen selbst. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von einheitlich 14,6 Prozent des Bruttolohns. Bei Anhebungen des Zusatzbeitrags haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Erst Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben.

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