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Apotheken-Reformgesetz

BMG übernimmt Kassenforderungen

Die Krankenkassen haben eigene Vorschläge für eine Apothekenreform eingebracht – wieder einmal. Denn eine Analyse älterer Positionspapiere ihres Spitzenverbands zeigt, dass sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) viele alte Ideen aus dem Kassenlager zu eigen gemacht hat.
Alexander Müller
31.05.2024  11:30 Uhr
2hm-Gutachten als Vorlage für Kürzungen

2hm-Gutachten als Vorlage für Kürzungen

Eine Neuordnung der Vergütung sei »überfällig«, denn in der aktuellen »Mischfinanzierung« werde die Abgabe von Fertigarzneimitteln mit dem Fixum »deutlich überfinanziert«. Im 2hm-Gutachten war von einer Absenkung auf 5,84 Euro pro Packung die Rede, allerdings bei gleichzeitiger Erhöhung der prozentualen Marge auf 5 Prozent und deutlich höheren Zuschläge für Notdienste, die BtM-Abgabe und die Rezeptur.

Der GKV-SV setzte sich 2018 für eine Umsetzung dieser Vorschläge ein, forderte aber zusätzlich eine Deckelung des prozentualen Zuschlags. Selbst ohne diese Verschärfung wäre jede Apotheke nach damaligen Schätzungen im Durchschnitt mit einem fünfstelligen Verlust aus der vorgeschlagenen Umstellung hervorgegangen.

Die Einschätzung der wirtschaftlichen Situation von Landapotheken hat sich beim GKV-SV dagegen über die Jahre verändert. Während diese nach dem aktuell vorgelegten Konzept einen »Versorgungsbonus« erhalten sollen, hieß es noch 2018: »Weder benachteiligt die bestehende Vergütungssystematik Landapotheken, noch sind diese stärker von einer Schließung bedroht.« Die Versorgung sei sicher und flächendeckend.

»Allerdings dominieren die althergebrachten Apothekenstrukturen unverändert«, kritisierte der GKV-SV. Auch 2018 wünschte sich der Verband daher eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots. Das ist – bei aller Übereinstimmung in den Forderungen mit den Plänen des Ministeriums – in den BMG-Eckpunkten nicht vorgesehen. Stand jetzt.

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