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Apotheken-Reformgesetz

BMG übernimmt Kassenforderungen

Die Krankenkassen haben eigene Vorschläge für eine Apothekenreform eingebracht – wieder einmal. Denn eine Analyse älterer Positionspapiere ihres Spitzenverbands zeigt, dass sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) viele alte Ideen aus dem Kassenlager zu eigen gemacht hat.
Alexander Müller
31.05.2024  11:30 Uhr

Womöglich in der kommenden Woche will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Referentenentwurf für sein Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) vorlegen. Am 16. April hat der GKV-SV zu den bislang bekannten Eckpunkten ein eigenes Argumentationspapier mit dem Titel »Für eine moderne und wohnortnahe Arzneimittelversorgung – Ansätze zur Stärkung der niedergelassenen Apotheken« vorgelegt.

Die Kassen schlagen einen Honorar-Deckel sowie ein degressives Fixum vor, mit dem Ziel einer deutlichen Umverteilung von umsatzstarken zu kleineren Apotheken. Die vom BMG geplanten Vertretungsrechte für PTA findet der Kassenverband mit Blick auf die »Führung von Filialapotheken« gut. Auch »alternative Abgabeformen« wie »die automatisiert unterstützte Abgabe von Arzneimitteln und Beratung« kann sich der GKV-SV vorstellen. Die PZ hat über das Papier ausführlich berichtet.

Vollkommen neu sind die Ideen der Kassen nicht. Der GKV-SV äußert sich regelmäßig zu Apothekenthemen – und findet damit im BMG offenbar Gehör. Vor rund zehn Jahren, im Dezember 2014, hat der Verwaltungsrat des Kassenverbands das Positionspapier »10 Handlungsfelder für Qualität und Finanzierbarkeit der Arzneimittelversorgung« beschlossen. Ein Kapitel ist den Apotheken gewidmet.

Seinerzeit setze sich der Kassenverband unter anderem für eine Stärkung des Versandhandels ein und hielt eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes für »dringend geboten«. Außerdem schwebte dem GKV-SV ein selektivvertraglicher Wettbewerb mit »Vertragsapotheken« vor.

»Apotheke light« schon 2014 vorgeschlagen

Vor allem aber findet sich das Konzept der »Apotheke light« schon in dem 2014er-Papier. Filialapotheken »mit nahezu gleicher Ausstattung und Organisation« wie Hauptapotheken zu betreiben, gehe »mit hohen Fixkosten einher« und die »mehrfach vorhandenen Strukturen« seien damit »nicht optimal ausgelastet«. Gerade für schwach besiedelte Gebiete wünschte sich der GKV-SV schon seinerzeit andere Versorgungsformen.

Auch die PTA-Vertretung schwebte den Kassen schon vor zehn Jahren vor: »Was sich in der ärztlichen Versorgung als Telemedizin etabliert, könnte in der Filialapotheke durch pharmazeutisches Fachpersonal mit Teleassistenz zum approbierten Apotheker in der Hauptapotheke mindestens ebenso präsent geleistet werden«, hieß es.

Von dieser Idee ist der GKV-SV offenbar so überzeugt, dass der Vorschlag im 2018 veröffentlichten Positionspapier »Neuordnung der Apothekenstrukturen und -vergütung« fast 1:1 übernommen wurde. Ergänzt wurde hier noch der Vorschlag, Apothekenbusse übers Land fahren zu lassen.

Die aktuellen Reformpläne aus dem BMG wirken zumindest inspiriert von den Kassenvorschlägen: Minister Lauterbach hatte im September vergangenen Jahres sein erstes Eckpunktepapier vorgelegt. Darin war vorgesehen, dass Filialen ohne Rezeptur, Labor und Notdienstzimmer betrieben werden dürfen. Dieser Teil wurde in der im Dezember aktualisierten Fassung zwar wieder gestrichen, an der Möglichkeit einer PTA-Vertretung hält der Minister aber fest. Und jüngste Äußerungen von Abteilungsleiter Thomas Müller deuten darauf hin, dass es auch im Referentenentwurf dabei bleibt. Auch Lauterbach hat sich unlängst zu der Idee der »Apotheke ohne Apotheker« bekannt

In seinem 2018er-Papier hatte der Kassenverband sich auch mit der Reform des Apothekenhonorars befasst. Von bestehenden »erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven« ist die Rede, Verweis auf das 2hm-Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums.

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