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BMG stellt E-Rezept scharf

Die verpflichtende Einführung des E-Rezepts ist für den 1. Januar 2024 vorgesehen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält unabhängig vom Fortgang des Digital-Gesetzes (DigiG) an diesem Zeitplan fest und schaltet einfach das alte Gesetz wieder scharf. Probleme gibt es nach wie vor mit der Signatur der Ärzte.
Alexander Müller
13.10.2023  14:50 Uhr

80.000 E-Rezepte an einem Tag

Den 10. Oktober hatte die Gematik als »Tag des E-Rezepts« ausgerufen. Alle Praxen sollten ausschließlich digitale Verordnungen ausstellen. In den Praxen ist dieser Appell allerdings weitgehend verhallt, von einem dramatischen Anstieg ist in den offiziellen Gematik-Zahlen nichts zu sehen. Ganz ohne Effekt blieb der E-Rezept-Tag aber nicht: An den drei Folgetagen wurden jeweils rund 80.000 E-Rezepte eingelöst, ein spürbarer Anstieg im Vergleich zur Vorwoche. Auch wenn die Nutzung insgesamt anzieht, liegt der Anteil der digital ausgestellten Verordnungen immer noch im einstelligen Prozentbereich aller Rezepte.

Und es gibt weiterhin Probleme mit E-Rezepten, bei denen der Name des ausstellenden Arztes von dem Namen der Signatur abweicht. Laut Gesellschafterbeschluss der Gematik gelten die Angaben des Heilberufsausweises (HBA) als führend. Damit sind aber nur abweichende Schreibweisen gemeint.

Die ABDA hat beim BMG nachgefragt, was in Fällen gilt, in denen der ausstellende und der signierende Arzt ganz offensichtlich nicht identisch sind. Der Bitte um eine Klarstellung sei das Ministerium aber bislang nicht nachgekommen, heißt es. »Es bleibt unklar, ob eine Abweichung auch in gravierenden und offensichtlichen Fällen durch die Angaben des HBA »überschrieben« werden können und damit eine Prüfpflicht entfällt«, so die ABDA. Um Retaxationen zu vermeiden, sollten Apotheken keine E-Rezepte beliefern, bei denen die Identität des Ausstellers und des Signierenden nicht übereinstimmt, rät die ABDA. Der E-Rezept Fachdienst soll in Zukunft sicherstellen, dass beide Felder übereinstimmen.

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